Kinderhausbedarfsplanung 2013/2014
Die Kinderhausleiterin Frau Ernst-Gerke stellte in der Sitzung die Belegungszahlen des Kinderhauses vor und ging dabei auch auf die weitere Entwicklung ein. Ab August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von unter 3-Jährigen. Zu Engpässen wird es voraussichtlich spätestens ab Januar 2014 kommen. Aus diesem Grund sollte bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen ein Interimscontainer zur Schaffung vorübergehender Betreuungsflächen aufgestellt werden. Trotz der durch Frau Ernst-Gerke vorgenommenen Abfrage bei Erligheimer Eltern zur Betreuungssituation, kann man sich auf Grund geringer eingegangener Rückmeldungen nicht verlassen. Daher kann sich die Kinderzahl auch kurzfristig erhöhen. Im Kinderhausausschuss wurde dargelegt, dass aus diesen Gründen eine siebte Kindertagesgruppe im kommenden Kinderhausjahr unbedingt notwendig ist. Die siebte Gruppe soll nach Beschluss des Gemeinderates mit in die Erweiterung des Kinderhauses aufgenommen werden.
Auf Grund der guten Qualität des Kinderhauses wird die Einrichtung auch gern von auswärtigen Kindern besucht. Die Betreuungspflicht besteht aber nur für Erligheimer Kinder. Daher wurde im Vorfeld mit der Kinderhausleitung vereinbart, bis zur Fertigstellung des Umbaus keine auswärtigen Kinder mehr aufzunehmen, sofern nicht bereits eine Zusage getätigt wurde.
Für die Schülergruppe gibt es derzeit 20 Anmeldungen. Die Schülergruppe kann max. 25 Kinder aufnehmen. Es ist davon auszugehen, dass diese bis zu Beginn des Schuljahres voll belegt sein wird.
Der Gemeinderat stimmte der Kinderhausbedarfsplanung 2013/2014 einstimmig zu und ist damit einverstanden eine siebte Kindertagesgruppe möglichst ab September 2013 einzurichten.
Gebührenfestsetzungen Kinderhaus 2013-2015
1. Anpassung an die Landesrichtsätze
Der Gemeinderat hat einer Anpassung der Gebühren für die Kinderhausjahre 2013/2014 und 2014/2015 an die empfohlenen Landesrichtsätze der Spitzenverbände einstimmig zugestimmt. Es handelt sich dabei jeweils um Erhöhungen von rund 3 %.
Vom Gemeindetag Baden-Württemberg wird empfohlen, dass in den Gemeinden durch die Elterngebühren 20% der Betriebsausgaben gedeckt werden. In Erligheim beträgt dieser Deckungsgrad derzeit ca. 17,5%.
Die Eltern werden über die Erhöhungen mit einem Schreiben informiert.
2. Weitere Gebührenfestsetzungen
Für die Gebühren für die Ganztagesbetreuung wurde von der Verwaltung ein Gebührenvorschlag vorgelegt. Dieser sieht dieselbe prozentuale Steigerung wie bei den Landesrichtsätzen vor.
Zum Kinderhausjahreswechsel sollen auch die Gebühren für Kinder im Alter von 24 – 36 Monate, die nicht in der Krippe sind, proportional erhöht werden.
Auch diesen angepassten Erhöhungen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Bebauungsplan „Kleines Flürle“ – Aufstellungsbeschluss
Über die Weiterentwicklung von Bauflächen in westlicher Richtung wurde im Gemeinderat bereits mehrfach beraten. Ein Grundsatzbeschluss erfolgte im Juli 2012. Inzwischen wurde auch mit den Grundstückseigentümern gesprochen. Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Umlegung liegt vor.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 1721, 1722, 1723, 1724, 1725, 1726, 1727/1 und 1727/2 auf der Gemarkung Erligheim. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 2,1 ha.
Die geplante Ortserweiterung am westlichen Ortsrand von Erligheim wird im Norden durch die Flurstraße und im Süden durch die Freudentaler Straße begrenzt. Im Osten grenzt es an die bestehende Bebauung der Ringstraße, Flurstraße und Freudentaler Straße an. Die westliche Grenze bildet Flurstück 1728.
Im gültigen Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich als Erweiterungsfläche überwiegend für Wohngebiet im Süden und Mischgebiet im Norden ausgewiesen.
Die Baugrundstücke liegen derzeit im Außenbereich. Zur baulichen Nutzung der genannten Grundstücke ist ein Bebauungsplan erforderlich. Angrenzend an die geplante Wohnbebauung (WA) im Süden ist im Norden eine Festsetzung als Mischgebiet (MI) vorgesehen.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke zu schaffen und für das Plangebiet im Süden ein Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO und im Norden ein Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO festzusetzen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen für das Gebiet der Flurstücke 1721 bis 1727/2 einen Bebauungsplan ''Kleines Flürle'' gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Mit der Planung wird weiterhin das Büro Gerst Ingenieure, Mühlacker, beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB noch öffentlich bekannt gemacht.
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 hat die Gemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Laut Verfügung des Präsidenten des Landgerichtes Heilbronn hat die Gemeinde eine Person in die Schöffenliste aufzunehmen. In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind und die Befähigung besitzen, das Amt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zu übernehmen.
Für die Übernahme des Schöffenamtes ging lediglich die Bewerbung von Herrn Plewe ein.
Der Gemeinderat stimmte der Aufnahme von Herrn Rüdiger Herbert Plewe, Schmerbachweg 15, in die Vorschlagsliste für Schöffen einstimmig zu.
Baugesuche
1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Finkenweg 13, Flst. 3010
Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Schmerbach II“ 2. Änderung und Erweiterung, rechtsverbindlich seit dem 21.01.1993.. Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplanes ein und wurde vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen.
2.Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Lemberger Str., Flst. 3796
Die Bauvorlagen wurden im Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Es liegt ein Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Garage vor, die teilweise außerhalb der festgesetzten Fläche liegt. Die Garage ist nur zu einem kleinen Teil nicht innerhalb der im Plan festgesetzten Fläche vorgesehen und hält nach den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan den Mindestabstand von 5 m zur öffentlichen Fläche ein. Hier kann auf Grund der Geringfügigkeit einer Befreiung zugestimmt werden. Ansonsten sind die Vorgaben des Bebauungsplanes „Aichert II“ eingehalten.
Der Gemeinderat stimmte der notwendigen Befreiung zur Errichtung der Garage zu.
3. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Markersdorfer Str. 13, Flst. 3730
Das Bauvorhaben wurde als Baugesuch eingereicht und liegt im Bebauungsplan „Winterrain II“ 2. Änderung vom 18.02.2004. Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten.. Die zweite Doppelhaushälfte ist noch nicht errichtet.
Der Gemeinderat hat dem Baugesuch in der vorgelegten Form zugestimmt.