Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Bönnigheim-Hohenstein (Schloßberg)
Landkreis Ludwigsburg
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 5.4.2024
Das Landratsamt Ludwigsburg –untere Flurbereinigungsbehörde – gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Bönnigheim-Hohenstein (Schloßberg) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
- im Feuerwehrhaus Hohenstein (Seewiesenstraße 11/1, 74357 Bönnigheim)
am Dienstag, 30.4.2024,
von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr,
am Freitag, 3.5.2024,
von 8.00 bis 12.00 Uhr.
- im Dienstgebäude der unteren Flurbereinigungsbehörde, Zimmer 228,
(Hindenburgstraße 30/1, 71638 Ludwigsburg)
am Donnerstag, 25.4.2024,
am Montag, 6.5.2024 und
am Mittwoch, 8.5.2024,
jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr.
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren
(www.lgl-bw.de/4564) eingesehen werden.
Erläuterung
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf Wunsch an Ort und Stelle - wird ein Beauftragter des Landratsamts Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde- während der gesamten Auslegung anwesend sein. In dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.
Anhörungstermin
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl. I S. 546) – FlurbG – findet statt am:
Dienstag, 14.5.2024
von 18.00 bis 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus Hohenstein,
Seewiesenstraße 11/1, 74357 Bönnigheim.
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
gez. Stadler (OVR) D.S.