Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass auf dem Häckselplatz häufig Rasenschnitt und Gras abgelagert wird. Wir möchten sie daher nochmals darauf hinweisen, dass der Erligheimer Häckselplatz für diese Art von Gartenabfällen nicht geeignet ist.
Abgegeben werden darf:
- Baum- und Grünschnitt,
- Heckenschnitt und
- vorgehäckselte Gehölzreste
Nicht abgegeben werden darf:
- feuerbrandbelastetes Schnittgut
- Rasenschnitt
- Gras und Heu
- Laub
- Erde und Friedhofsabfälle
- Wurzelstümpfe, dicke Äste und Baumstümpfe von mehr als 15 cm
- Abfälle aller Art
Grund dafür ist, dass diese Gartenabfälle den Häcksler der AVL beschädigen können. Bei rechtswidriger Ablagerung von Abfällen auf dem Häckselplatz, kann die AVL eine Entsorgung des Häckselgutes verweigern.
Im Interesse aller möchte wir Sie eindringlich dazu auffordern die Benutzungsvorschriften des Häckselplatzes einzuhalten.
Wer die Benutzungsvorschriften des Häckselplatzes nicht einhält, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld verwarnt werden. Der Gemeindevollzugsdienst Herr Kurz wird den Häckselplatz zukünftig regelmäßig kontrollieren.
Wurzelstümpfe, dicke Äste und Baumstümpfe werden gegen Bezahlung auf der Deponie „Froschgraben, bei Schwieberdingen“ entgegengenommen.
Gras, Laub und krautige Abfälle können auf dem Wertstoffhof Ellental in Bietigheim-Bissingen, Fischerpfad 21 abgegeben werden.
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr