Das Freibad bekommt eine neue Technik. Seit 32 Jahren ist die gegenwärtige Freibadtechnik in Betrieb. Somit sei die übliche Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren weit überschritten, teilte Thomas Pickel vom Büro L&P Beratende Ingenieure GmbH dem Gremium mit. Einstimmig vergab das Gremium beim Thema Freibad Bönnigheim, energetische Optimierung der Warmwasserbereitung – Beschluss der Entwurfsplanung und Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen folgende Aufträge: Der Entwurfsplanung mit Nettokosten von 393.600 Euro wird zugestimmt. Das Büro L&P aus Haar bei München wird mit den weiteren Leistungsphasen LP 5 bis 8 zum Nettohonorar von 64.600 Euro beauftragt. Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der Kostenberechnung zu vergeben.
Das neue Energieversorgungskonzept fürs Mineralfreibad sehe vor, die langjährige Wärmeversorgung mit Erdgas durch eine elektrische Wärmepumpe abzulösen. Die Stromversorgung dafür solle mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage auf den Freibadgebäuden erfolgen. Fachbereichsleiter German Thüry teilte dem Gremium außerdem mit, dass sich die Öffnung des Freibades auf den 8. Juni oder bis vor Pfingsten verschieben werde. Grund sei die Temperatur des Badewassers, die wegen des Kälteeinbruchs kaum mehr als 14 Grad Celsius betrage. Da das Wasser nur noch mit Sonnenwärme geheizt wird, hoffte der Betriebsleiter des Freibades, dass die Sonne das Wasser bis dahin kräftig erwärmt und mindestens 20 Grad erreicht sein werden. Bleibt ein Trost: Wenn die neue Technik dann eingebaut ist, soll die Wasserheizung nächstes Jahr besser funktionieren.
In der Schmalen Gasse muss ein Abschnitt der Stadtmauer saniert werden, da sie statische Funktion für die Nachbargebäude hat. Einstimmig beschloss das Gremium bei der Auftragsvergabe für die Instandsetzung des Natursteinmauerwerks im Stadtmauerabschnitt Schmale Gasse 18/20 die Firma Wolfsholz aus Leonberg mit der Instandsetzung des Natursteinmauerwerks zum Bruttopreis von 175.706,12 Euro zu beauftragen. Die Stadt erhält einen Sanierungszuschuss aus der Denkmalförderung des Landes für das Vorhaben. Die Arbeiten sollen zwischen Juni und Anfang Oktober ausgeführt werden.
Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bönnigheim: Die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bönnigheim wird entsprechend den vorgeschlagenen Änderungen beschlossen. Damit verändern sich die Stundensätze bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr je nach eingesetztem Fahrzeug. Wesentliche Änderung sei, dass die Bönnigheimer Satzung auf die Verordnung des Landes verweise, betonte Bürgermeister Albrecht Dautel. Dadurch würden die festgeschriebenen Sätze immer aktuell angepasst. Die aktuelle Satzung ist in dieser Ausgabe veröffentlicht.
Die Stadtwerke mussten Ende 2019 ein neues Buchhaltungsprogramm anschaffen. Dieser Systemwechsel erforderte eine Eröffnungsbilanz. Die Buchhaltung des Eigenbetriebs Stadtwerke wird nun über den SAP-Anwendungsmanager beim Rechenzentrum Komm.ONE abgebildet. Einstimmig beschloss das Gremium bei der Feststellung der Eröffnungsbilanz 2019 der Stadtwerke Bönnigheim im SAP-Anwendungsmanager: Die Eröffnungsbilanz zum 31.12.2019 im Buchhaltungsprogramm SAP-Anwendungsmanager (AWM) wird festgestellt. Die Betriebsleitung wird entlastet.
Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Bönnigheim für das Wirtschaftsjahr 2020: Der Jahresabschluss, das Jahresergebnis und die Verwendung des Jahresfehlbetrags werden festgestellt. Der Ausgleich des Jahresfehlbetrags des Mineralfreibads wird beschlossen. Die Betriebsleitung wird entlastet. Insgesamt, so legte die stellvertretende Betriebsleiterin der Stadtwerke, Ellen Gnudi, dem Gremium dar, liege der Jahresfehlbetrag der Stadtwerke aus den Betriebszweigen Wasser, Fernwärme, Gas Netz und Gas Vertrieb sowie Mineralfreibad fürs Jahr 2020 bei 597.676,59 Euro. Er sei auf die neue Rechnung vorzutragen.
Zur Kenntnis nahmen die Kommunalpolitikerinnen und -politiker den Haushaltserlass der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2024. Bürgermeister Albrecht Dautel teilte mit, die Behörde habe die vorgelegte Haushaltssatzung fürs Haushaltsjahr 2024 genehmigt. Gleichzeitig jedoch forderte sie ein Haushaltskonsolidierungskonzept bis zum 31.12.2024 von der Ganerbenstadt ein. Grund sei, dass die Stadt seit mehreren Jahren mehr Geld ausgebe, als sie erwirtschaften könne. Freiwillige Leistungen seien auf ein Minimum zu reduzieren.
Bei einer Gegenstimme beschlossen die Kommunalpolitiker bei der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Gebiets des künftigen Bebauungsplans „Ortskern Hofen, 1. Änderung“ mehrheitlich: Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der Bauleitplanung die beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Gebiets des künftigen Bebauungsplans „Ortskern Hofen, 1. Änderung“.
Zum Hintergrund: Das Gremium will mit einer Bebauungsplanänderung Hofens Ortskern stärken und beleben. Hierzu soll ein Kindergarten in zentraler Lage als städtebauliches Ziel beitragen. Das Stuttgarter Büro Zoll hatte den Räten verschiedene Varianten für einen Testentwurf in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt. Im Verlauf der Diskussion kam der Vorschlag auf, für den inneren Teilbereich eine Veränderungssperre zu erlassen, damit das Vorhaben nicht blockiert werden kann.
Mit der Veränderungssperre, die als Satzung beschlossen wird, besteht für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ein generelles Veränderungsverbot. Dies gilt für eine bauliche Nutzung der Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre. Insbesondere dürfen keine Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) durchgeführt werden. Auch dürfen bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Daneben dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen an den Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden, auch dann nicht, wenn sie nicht genehmigungs-, anzeige- oder zustimmungspflichtig sind. Die Satzung ist in dieser Ausgabe veröffentlicht.
Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die Information zur Kommunalwahl 2024 über die Durchführung der Kommunalwahlen und die gefassten Beschlüsse des Gemeindewahlausschusses. Fachbereichsleiterin Alexandra Kindler teilte mit, am Wahlabend, 9. Juni 2024, erfolge eine Auszählung der Europawahl sowie der Wahl der Regionalversammlung von Hand. Die Ergebnisse würden im Rathaus zusammengestellt und anschließend dem Landkreis übermittelt. Am Montag, 10. Juni 2024 werde die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags an Computerarbeitsplätzen im Rathaus digital erfasst. Die Ergebnisse seien gegen 11.30 Uhr für den Gemeinderat sowie gegen 14.30 Uhr für den Kreistag zu erwarten. Der Gemeindewahlausschuss habe dem Vorgehen in seiner Sitzung am 9. April 2024 zugestimmt. Er werde die Ergebnisfeststellung zu den genannten Uhrzeiten vornehmen.
Bei einer Gegenstimme beschloss das Gremium beim Thema Sanierungsgenehmigung für Schlossstraße 45 und 45/1 und formale Ausübung Vorkaufsrecht an Schlossstraße 45 (Teilfläche): Die Sanierungsgenehmigung für die Schlossstraße 45 und 45/1 wird erteilt. Das Vorkaufsrecht für eine Teilfläche von ca. 4,5 Quadratmeter an Flst. 72 in Bönnigheim, Schlossstraße 45, wird formal ausgeführt. Der Vollzug wird ausgesetzt bis ein notarieller Kaufvertrag über die Fläche abgeschlossen worden ist.