Gemäß § 16 der Polizeiverordnung der Stadt Bönnigheim sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen das Nächtigen und das aufdringliche Betteln untersagt. Aktuell kam es im Innenstadtbereich vereinzelt zu solchen Vorfällen, weshalb wir vor allem bezüglich des aufdringlichen Bettelns, wobei aktiv auf Bürger zugegangen und „gefordert“ wird, davon abraten, auf jegliche solcher Forderungen einzugehen. Niemand sollte sich durch so ein Verhalten bedrängen oder zu einer Leistung nötigen lassen. Sollte dies weiterhin stattfinden, kann mit Platzverweisen dagegen vorgegangen werden. Falls Sie also entsprechende Verstöße feststellen, scheuen Sie sich bitte nicht, dies unverzüglich der Ortspolizeibehörde Bönnigheim oder außerhalb unserer Dienstzeiten der Polizei zu melden.