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Aus dem Rathaus (Bönnigheim)
Grund- und Gewerbesteuer – 2. Rate wird fällig
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass am 15.5.2024 die 2. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung zur Zahlung fällig wird.
Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck das auf dem Bescheid angegebene Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Eine pünktliche Begleichung der Steuerschuld erspart Unannehmlichkeiten und Mehrkosten in Form von Mahngebühren und Säumniszuschlägen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen können Sie auch am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Dann werden diese Forderungen von uns bei Ihnen abgebucht.
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