Für den ausgeschiedenen Gemeinderat Heinz Schütt rückte Frau Ingrid Daub in den Gemeinderat nach. Gemäß §32 Abs.1 GemO wurde Frau Daub in öffentlicher Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hingewiesen. Die Verpflichtung erfolgte durch Handschlag und durch Verlesen der Verpflichtungsformel.
Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates und der Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates in den Verbänden und sonstigen Organisationen
Wenn ein stimmberechtigtes Mitglied eines beschließenden Ausschusses vorzeitig ausscheidet, rückt gem. § 10 DVO Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 40 GemO bei Verhältniswahl der nach der Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag nächste Bewerber und damit der als Stellvertreter gewählte Gemeinderat nach. Herr Heinz Schütt war ordentliches Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband Bönnigheim. Hierfür wird Gemeinderat Gustav Schabinger (bisher Stellvertreter) nachrücken. Gemeinderätin Ingrid Daub wird Stellvertreterin. Für die Mitgliedschaft im Bauausschuss wird Gemeinderätin Ingrid Daub nachrücken.
Ferner war Heinz Schütt stellvertretendes Mitglied der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe und des Sport- und Kulturkreises (SKK). Hier wird Gemeinderat Gustav Schabinger als Stellvertreter nachrücken, Ingrid Daub rückt im SKK als Stellvertreterin nach.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Umbesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates und der Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates in den Verbänden und sonstigen Organisationen zu.
Forstbetriebsplan 2024
Herr Revierförster Böer berichtete in der Sitzung über Entwicklungen im Erligheimer Wald und den Forstbetriebsplan 2024, welcher vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.
Ersatzbeschaffung Bauhofführungsfahrzeug – Vergabe
Das jetzige Dienstfahrzeug des Bauhofleiters, VW Passat Kombi, ist bereits in die Jahre gekommen (Baujahr: 1995) und sollte dringend ersetzt werden. Größere Reparaturen sind nicht mehr wirtschaftlich. Im Gutachten der Allevo Kommunalberatung aus dem Jahr 2023 wurde festgestellt, dass ein Bauhofführungsfahrzeug auch auf unbefestigtem Gelände unterwegs sein kann und auch über ein entsprechendes Transportvolumen verfügen sollte. Als für besonders geeignet wurde dabei das Modell „Ford Ranger“ (Allrad, Anhängelast 3,5 to., Zuladung Pritsche 1 to.) befunden. Es wurden von Seiten des Bauhofs mehrere vergleichbare Angebote (Neukauf, Leasing, Gebrauchtwagen) eingeholt. Da das Fahrzeug langfristig genutzt werden soll, ist das Leasingangebot (z.B. 668 €/Monat) nicht wirtschaftlich.
Der Beschaffung eines Bauhofführungsfahrzeugs Typ „Ford Ranger“ zum Angebotspreis von 43.500 € der Firma Stephan Ing., Erligheim, wurde mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
Sanierung der Wasserleitung in der Industriestraße – Vergabe
Bereits im letzten Jahr war die Sanierung der Wasserleitung in der Industriestraße vorgesehen. Die Maßnahme wurde am 29.6.2023 im Gemeinderat vorgestellt. Die voraussichtlichen Kosten wurden damals mit 210.000 € + 20.000 € Nebenkosten angegeben, in der Summe somit rund 230.000 € (netto). Auf dieser Basis wurde der Beschluss für die Ausschreibung gefasst. Gegenüber der ursprünglichen Planung, die im Juni vorgestellt wurde, ergaben sich allerdings erhebliche Veränderungen. Die Submission erfolgte am 19.9.2023 und die Vergabe war für die Sitzung am 21.9.2023 vorgesehen. Aufgrund des aus damaliger Sicht enttäuschenden Ergebnisses (günstigstes Angebot: 355.067 € brutto) wurde die Ausschreibung aufgehoben in der Hoffnung, bei einer erneuten Ausschreibung ein besseres Angebot zu erhalten. Von Seiten der Stadtwerke wurde daher eine erneute Ausschreibung vorgenommen, die Submission fand am 30.1.2024 statt. Das günstigste Angebot liegt bei rund 370.000 € brutto (= rund 311.000 € netto zusätzlich mindestens 20.000 € netto Nebenkosten). Es gingen insgesamt vier Angebote ein.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2024 liegt bei 230.000 € entsprechend der damaligen Schätzung vom Juni 2023, dabei ist der Vorsteuerabzug berücksichtigt.
Da der Haushaltsansatz mit 230.000 € sich nach dem Netto-Betrag richtet, ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe von rund 41.000 € (270.718 € – 230.000 €).
Es muss berücksichtigt werden, dass es im letzten Jahr zwei Rohrbrüche in der Industriestraße gab, die Kosten von zusammen rund 32.000 € netto verursachten.
Daher wird empfohlen, trotz der hohen Vergabesumme, nun der Beauftragung zur Sanierung der Wasserleitung zuzustimmen.
Der Beauftragung für die Erneuerung der Wasserleitung in der Industriestraße an das wirtschaftlichste Angebot der Firma Schütt Tiefbau GmbH aus Bietigheim-Bissingen zum Angebotspreis von 369.754,97 € (brutto) wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Kostenbeteiligung der Gemeinde Erligheim an der Schulsozialarbeit für die Realschule und das Gymnasium der Stadt Bönnigheim
Der Gemeinderat hat sich letztmals in der Sitzung vom 28.1.2021 mit dem Thema Schulsozialarbeit an den Bönnigheimer Schulen beschäftigt. Damals erging der Beschluss, dass sich die Gemeinde entsprechend der Schülerzahl an den Kosten beteiligt, dieser Prozentsatz allerdings nicht für andere Umlagen gelten soll.
Für die Schuljahre 2019/2020 (Kostenanteil: 5.478,85 €), 2020/2021 (Kostenanteil: 5.632,70 €) und 2021/2022 (Kostenanteil: 3.694,81 €) liegen nun die Abrechnungen vor. Erligheim ist bislang die einzige Gemeinde, die sich auf freiwilliger Basis an der Finanzierung dieser gemeinsamen kommunalen Aufgabe beteiligt. Mit Schreiben vom 4.1.2024 wurde die Gemeinde von Seiten der Stadt Bönnigheim informiert, dass zukünftig die Schulsozialarbeit mit insgesamt 1,4 Stellenanteile (je 0,7 Realschule und Gymnasium) durchgeführt werden soll. Dadurch ergeben sich deutlich höhere Kosten, der Anteil der Gemeinde Erligheim würde danach rund 10.100 € betragen.
Vom erweiterten Angebot der Schulsozialarbeit profitieren auch die Schüler der Gemeinde Erligheim.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sich weiterhin anteilig der Schülerzahl an der Schulsozialarbeit in Bönnigheim zu beteiligen. Der hier vereinbarte Prozentsatz gilt nicht direkt für andere Umlagen.
Vorbereitung der Kommunal- und Europawahl am 9.6.2024
Von Seiten des Gemeinderats wurden mehrere erforderlich formelle Beschlüsse für die im Juni anstehenden Kommunal- und Europawahl jeweils einstimmig gefasst.
- Die Gemeinde wird in zwei Wahlbezirke eingeteilt.
- Für den Wahlbezirk I wird das Bürgerhaus „Vordere Kelter“, Erdgeschoss, Hauptstraße 11 als Wahlraum bestimmt.
- Für den Wahlbezirk II wird das Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Erdgeschoss, Großer Saal, Mauerackerstraße 7 als Wahlraum bestimmt.
- Der Gemeindewahlausschuss wurde wie vorgeschlagen gewählt.
Eröffnungsbilanz zum 1.1.2019: Feststellungsbeschluss
Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Erligheim ist zentraler Teil des Umstellungsprozesses auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR). Die Gemeinde Erligheim stellte auf 1.1.2019 auf das NKHR um und bucht seitdem im neuen System. Auch die Haushaltspläne werden seit 2019 nicht mehr „kameral“ sondern „doppisch“ erstellt.
Neben der technischen Umstellung des Rechnungswesens und allen Folgen daraus ist die Erstellung der Eröffnungsbilanz Kernbestandteil des Umstellungsprozesses. Dabei wird erstmalig das gesamte Vermögen zum Bilanzstichtag dem 1.1.2019 vollumfänglich aufgenommen und bewertet. Die Vermögensbewertung hat durch Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten Auswirkungen auf die künftigen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Die Form der Bilanz ist in § 52 GemHVO festgelegt.
Voraussetzung für die Eröffnungsbilanz ist der Abschluss des letzten kameralen Haushaltsjahres, was durch Feststellung der Jahresrechnung 2018 am 10.12.2020 durch den Gemeinderat erfolgte.
Ohne eine Eröffnungsbilanz war bislang kein Jahresabschluss möglich, die Kämmerei muss daher in den nächsten Jahren die Abschlüsse ab dem Jahr 2019 aufarbeiten, um wieder auf den aktuellen Stand zu kommen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
- Aufgrund von §§ 95, 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 22.2.2024 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Erligheim auf 1.1.2019 mit folgenden Werten aus der Anlage fest.
- Der Gemeinderat nimmt von der Ausübung der Bilanzierungs- und Bewertungsrechte zustimmend Kenntnis.
- Die Festsetzung einer örtlichen Wertgrenze zur Bilanzierung von Vorräten auf 10.000 €.
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
In der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit – zuletzt geändert im Jahr 2014 – sind Durchschnittssätze festgelegt, welche Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit erhalten. Die Aufwandsentschädigung für die Gemeinderäte ist als pauschales Sitzungsgeld je Sitzung festgelegt. Die Verwaltung prüfte die Aktualisierung der Beträge und stellte hierzu einen Vergleich zu den Satzungsregelungen verschiedener Umlandgemeinden an.
Die Entschädigungssätze der Gemeinde Erligheim liegen bei vergleichbaren Nachbarkommunen (Freudental, Löchgau, Walheim, Kirchheim a. N.) im Durchschnitt.
Die Verwaltung hat daraufhin einen entsprechenden Satzungsentwurf erarbeitet, der vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.
Verschiedenes
Der Verwaltung liegt eine Unterschriftenliste zum Thema „Verkehrsberuhigung Kleines Flürle“ vor. Hier soll zeitnah ein Vorschlag erarbeitet werden, der dann in der nächsten Sitzung vorgestellt werden soll.