Bedauerlicherweise ist das Entsorgen von Hundekot noch keine Selbstverständlichkeit. Daher möchten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie dazu verpf
Bedauerlicherweise ist das Entsorgen von Hundekot noch keine Selbstverständlichkeit. Daher möchten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie dazu verpflichtet sind, Hundekot zu beseitigen. Hundekot gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss, wie alle anderen Abfälle auch, ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Zahlung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser Verpflichtung.
Jeder Hundebesitzer sollte hier verantwortungsvoll handeln, denn es ist nicht Aufgabe der Gemeinde oder ihrer Mitmenschen, den Hundekot zu beseitigen.
Helfen auch Sie mit: Entsorgen Sie die „Häufchen“ Ihres Hundes und tragen Sie so zu einer sauberen Gemeinde bei. Damit tun Sie allen einen Gefallen. Sprechen Sie auch andere Hundebesitzer darauf an.
Die Gemeinde stellt für die Beseitigung von Hundekot außerdem Entsorgungsbeutel bereit. Diese erhalten Sie bei Frau Tabler im Rathaus.
Liebe Erligheimer Bürgerinnen und Bürger, wir bitten Sie, die Polizeiverordnung zum Thema Leinenpflicht dringend zu beachten. Verstöße können sehr gerne beim Ordnungsamt gemeldet werden. In der nächst
Liebe Erligheimer Bürgerinnen und Bürger, wir bitten Sie, die Polizeiverordnung zum Thema Leinenpflicht dringend zu beachten. Verstöße können sehr gerne beim Ordnungsamt gemeldet werden. In der nächsten Zeit werden regelmäßig stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und Missachtungen der Leinenpflicht können im Ordnungswidrigkeitsrecht mit einer Geldbuße geahndet werden.
Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätzen, Sport- oder Bolzplätzen oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Aktuell sorgen „Elterntaxis" mitunter für gefährliche Verkehrssituationen rund um die Grundschule. Viele Eltern fahren ihre Kinder möglichst dicht zur Schule, beachten keine Halteverbote und wenden au
Aktuell sorgen „Elterntaxis" mitunter für gefährliche Verkehrssituationen rund um die Grundschule. Viele Eltern fahren ihre Kinder möglichst dicht zur Schule, beachten keine Halteverbote und wenden auf Flächen, auf denen Schulkinder zu Fuß unterwegs sind. Wir bitten alle Eltern dringlichst, ihre Kinder auf ausgewiesenen Parkplatzen , z. B. an der August-Holder-Halle, aus dem Fahrzeug aussteigen zu lassen. Es ist den Kindern durchaus zuzumuten, die wenigen Meter von dort aus zur Schule zu laufen. Sollte sich die Situation nicht entspannen, behalten wir uns vor, ggf. Kontrollen durchzuführen. Wir bitten um Beachtung!