Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs durch Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum ohne Beeinträchtigungen benut
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs durch Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum ohne Beeinträchtigungen benutzt werden kann. Diese Rückschnitte dürfen auch während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis 30. September vorgenommen werden.