Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, worauf es bei der Heizungswahl ankommt. Am 24. Februar 2026 hat sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte für die Novellierung des Gebäudeenergi
Wärmepumpen und der Anschluss an Fernwärmenetze bleiben auch zukünftig die sinnvollste Art zu heizen
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, worauf es bei der Heizungswahl ankommt.
Am 24. Februar 2026 hat sich die Bundesregierung auf die Eckpunkte für die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt und erste Pläne für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) veröffentlicht. Trotz neuem Namen und großen Schlagzeilen wird sich für Hausbesitzende nur wenig ändern. Bislang gab es kein Verbot von Öl- und Gasheizungen und neue Heizungen müssen auch nach GMG stufenweise mit einem Mindestanteil an erneuerbaren Energien beheizt werden. Zudem möchte die Bundesregierung am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudesektor festhalten und die hohen Förderungen für den Heizungstausch bleiben erhalten.
Heizungen sind mindestens 20 Jahre lang im Einsatz. Viele Hausbesitzende wünschen sich daher für ihre Wärmeversorgung vor allem Planungssicherheit und Bezahlbarkeit. Unabhängig von gesetzlichen Rahmenbedingungen bleiben Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz nicht nur mit Blick aufs Klima, sondern auch auf den Geldbeutel die zukunftssicheren Heiztechniken. Auch ältere Gebäude lassen sich mit kleinen Kniffen problemlos mit Wärmepumpen beheizen. Zudem ist eine erneuerbare Wärmeversorgung weitgehend unabhängig von globalen Krisen.
Wer eine neue Heizung einbauen möchte, hat die Möglichkeit, über die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter Tel. 07141/68893-0 eine kostenfreie, telefonische Beratung durch unabhängige Expertinnen und Experten in Anspruch zu nehmen. Weitere Möglichkeiten, sich schlau zu machen, gibt es bei kostenfreien Online-Vorträgen im März. Anmeldungen erfolgen auf www.lea-lb.de.
19.3.2026: Online-Vortrag: „Entspannt heizen mit Fernwärme – wie komme ich zum Anschluss?“
24.3.2026: Online-Vortrag: „Effiziente Wärmepumpe – so läuft’s rund!“; der Vortrag ist nicht nur für Personen mit eigener Wärmepumpe geeignet, sondern auch für alle, die noch in der Planung sind.
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. gibt Tipps zur energetischen Sanierung. Um dem Klimaschutz gerecht zu werden, müssen auch denkmalgeschützte Gebäude energetisch aufgewertet werden. Bauli
Energetische Sanierungen sind trotz Denkmalschutz machbar und sinnvoll
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. gibt Tipps zur energetischen Sanierung.
Um dem Klimaschutz gerecht zu werden, müssen auch denkmalgeschützte Gebäude energetisch aufgewertet werden. Baulicher Wärmeschutz ist die wichtigste Maßnahme, um den Heizenergiebedarf zu verringern. Bauphysikalisch sinnvoll ist die Wärmedämmung von außen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist dies aus denkmalpflegerischen oder ästhetischen Gründen nicht immer möglich. Eine Innendämmung kann eine sinnvolle Alternative darstellen.
Dabei werden Wände, die an die Außenluft angrenzen, von innen mit Dämmstoff ausgekleidet. Für eine möglichst geringe Verringerung des Wohnraums fällt die Dämmschicht dünner als im Außenbereich aus. Dennoch können Innendämmungen die Energieeffizienz eines Gebäudes deutlich verbessern. Wärmeverluste an Wärmebrücken werden allerdings nicht im selben Maße reduziert und benötigen eine Flankendämmung. Die Innendämmung wird luftdicht, aber mit diffusionsoffenen Baustoffen ausgeführt. Über den Dämmstoff kann so die Feuchtigkeit reguliert werden. Der Umgang mit Feuchtigkeit spielt bei Innendämmungen generell eine wichtige Rolle, da Tauwasserbildung hinter der Dämmschicht bei unsachgerechter Ausführung oder der Wahl des falschen Systems zu Schimmel und Bauschäden führen kann.
Jedes Denkmal ist einzigartig. Allgemeingültige Lösungen gibt es nicht. Um gute Entscheidungen zu treffen, sollten qualifizierte Energieberatende mit Zusatzqualifikation „Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ hinzugezogen werden.
Scheuen Sie sich nicht, entsprechende Qualifikationen und Referenzen anzufragen.
Energieberatende sind auch für die Beantragung von Fördermitteln erforderlich und informieren darüber, von welchen gesetzlichen Mindestanforderungen denkmalgeschützte Gebäude befreit sind.
Termine für die kostenfreie, telefonische Erstberatung gibt es bei der LEA unter Tel. 07141/68893-0.