Mit dem Ende der Heizperiode flattern die Heizkostenabrechnungen in viele Haushalte. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, worauf zu achten ist.Abrechnungszeitraum prüfen und Fristen be
Mit dem Ende der Heizperiode flattern die Heizkostenabrechnungen in viele Haushalte. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, worauf zu achten ist.
Abrechnungszeitraum prüfen und Fristen beachten
Mietende sollten überprüfen, ob der korrekte Zeitraum angegeben ist. Er beträgt in der Regel ein Jahr und schließt nahtlos an die vorige Abrechnung an. Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermietende zwölf Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen. Wird diese Frist überschritten, muss in der Regel nicht nachgezahlt werden.
Was darf abgerechnet werden?
Neben dem verbrauchten Brennstoff dürfen Vermietende auch die Nebenkosten der Heizungsanlage umlegen. Hierzu zählen Kosten wie Bedienung, Reinigung oder Wartung. Auch Kosten für Messdienstleistungen oder Erfassungsgeräte können auf Mietende verteilt werden. Reparaturkosten dürfen nicht abgerechnet werden.
Welche Kosten werden nach Verbrauch umgelegt?
Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasser müssen laut Heizkostenverordnung zu 50–70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohneinheiten abgerechnet werden. Die übrigen 30–50 Prozent werden via Verteilerschlüssel umgelegt. Dieser wird im Mietvertrag festgehalten und darf nur zu Beginn einer neuen Abrechnungsperiode geändert werden. Mietende müssen vorab darüber informiert werden. Der Energieverbrauch für leerstehende Wohnungen darf nicht auf andere Mietende umgelegt werden.
Bei Bedenken einer fehlerhaften Abrechnung sollte zeitnah Widerspruch eingelegt werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet hierfür Musterbriefe auf ihrer Webseite an. Grundsätzlich hat man zwölf Monate lang Zeit, dennoch muss die Zahlungsfrist, die der Vermietende vorgibt, eingehalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte Widerspruch eingelegt, Belegeinsicht gefordert und ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Bei Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung unterstützt die LEA gerne. Terminvereinbarungen erfolgen unter 07141/688-930.
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick über aktuelle Änderungen rund um den HeizungstauschDas Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablös
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick über aktuelle Änderungen rund um den Heizungstausch
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und den Einbau fossiler Heizungen wieder vereinfachen. Da die Nutzung fossiler Brennstoffe ein hohes Kostenrisiko birgt, beispielsweise durch Faktoren wie hohe Kosten und geringe Verfügbarkeit von Biogas und Bioöl, aber auch steigende Netzentgelte und der Rückbau der Verteilnetze für Erdgas, sollen mit der sogenannten „Heizkostenbremse“ Mietende finanziell geschützt werden. Denn diese haben keinen Einfluss auf ihre Heiztechnik. Hierzu wurden am 30. April 2026 erste Informationen veröffentlicht.
Derzeit wird der CO₂-Preis fürs Heizen nach einem Stufenmodell zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr zahlt der Vermietende. Nun soll es eine pauschale 50:50-Aufteilung zwischen den Parteien geben – unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Erstmals werden auch die Mehrkosten für klimafreundliche Kraftstoffe wie Biogas- und Öl je zur Hälfte aufgeteilt; dasselbe gilt für die stetig steigenden Gasnetzentgelte.
Die Heizkostenbremse greift erst mit der Reform des GModG; hierzu gibt es noch immer kein konkretes Datum. Ab dem 1.7.2026 sollte aber bereits eine weitreichende Regelung aus dem GEG-Inkrafttreten – in Großstädten dürfen neue Heizungen nur noch mit einem Anteil von mindestens 65 erneuerbarer Energien betrieben werden; da dies im GModG angepasst werden soll, wurde diese 65-Prozent-EE-Regelung vorerst auf den 1.11.2026 verschoben.
Ob vermietet oder selbst bewohnt, egal, wie die politischen Rahmenbedingungen sich ändern, Wärmepumpen stellen langfristig die kostengünstigste Wärmeversorgung dar und steigern den Immobilienwert. Die LEA unterstützt beim Heizungstausch mit einer kostenfreien, telefonischen Beratung. Terminvereinbarungen erfolgen unter 07141/68893-0.