Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bönnigheim hat in öffentlicher Sitzung am 06. Juli 2023 beschlossen, die Musikschulentgelte zum 01. Oktober 2023 anzuheben und die Anlage zu § 15 der Schulordnung de
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bönnigheim hat in öffentlicher Sitzung am 06. Juli 2023 beschlossen, die Musikschulentgelte zum 01. Oktober 2023 anzuheben und die Anlage zu § 15 der Schulordnung der Musikschule Bönnigheim zu ändern. Die Anlage zu §15 der Schulordnung der Musikschule (Entgeltverzeichnis) wird hiermit veröffentlicht. Sie tritt, wie in der Anlage zu §15 der Schulordnung verfügt, am 01. Oktober 2023 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Anlage zu §15 der Schulordnung vom 18. Juli 2020 außer Kraft.