112 engagierte Radlerinnen und Radler legten innerhalb von drei Wochen insgesamt 32.206 Kilometer auf dem Fahrrad zurück, ein starkes Ergebnis zugunsten von Klimaschutz und umweltfreundlicher Mobilitä
112 engagierte Radlerinnen und Radler legten innerhalb von drei Wochen insgesamt 32.206 Kilometer auf dem Fahrrad zurück, ein starkes Ergebnis zugunsten von Klimaschutz und umweltfreundlicher Mobilität.
Der Nachmeldezeitraum für Radelnde endet erst am 3. August. Sollten Sie bisher geradelte Kilometer noch nicht eingetragen haben, können Sie dies bis dahin nachholen.
Die Gemeinde bedankt sich bei all denjenigen, die mitgeradelt sind, und ist bereit für eine erneute Teilnahme im kommenden Jahr.
Bei Fragen zum Stadtradeln in Kirchheim am Neckar dürfen Sie sich gerne an Leonie Hach (Tel. 07143/8955-217, E-Mail: leonie.hach@kirchheim-n.de) wenden.
Entgegen den bisherigen Planungen beginnt die erforderliche umfangreiche Sanierung der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Kirchheim am Neckar bereits am Montag, 27. Juli 2026, und nicht wie ursprüng
Entgegen den bisherigen Planungen beginnt die erforderliche umfangreiche Sanierung der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Kirchheim am Neckar bereits am Montag, 27. Juli 2026, und nicht wie ursprünglich geplant Mitte August. Die Arbeiten starten mit der Einrichtung der Baustelle.
Während der Bauzeit steht die Aussegnungshalle bis auf Weiteres für Trauerfeiern und sonstige Nutzungen nicht zur Verfügung. Die Gemeinde hat gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden und den Bestattungsunternehmen bereits die notwendigen Abstimmungen getroffen, um auch während der Bauzeit einen würdevollen Rahmen für Trauerfeiern sicherzustellen. Die Angehörigen werden hierbei in enger Abstimmung mit den Bestattungsunternehmen begleitet.
Während der Sanierungsarbeiten kann es auf dem Friedhof zu Einschränkungen und einem erhöhten Baustellenverkehr kommen. Für Besucherinnen und Besucher steht während dieser Zeit ein WC-Container zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Eingang im Bereich der Aussegnungshalle bis zum Abschluss der Arbeiten gesperrt ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die fortgeschriebene Bevölkerungszahl der Gemeinde Kirchheim am Neckar auf Basis des Zensus vom 15.5.2022 beläuft sich gemäß § 5 der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Statistik der B
Die fortgeschriebene Bevölkerungszahl der Gemeinde Kirchheim am Neckar auf Basis des Zensus vom 15.5.2022 beläuft sich gemäß § 5 der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstands vom 14. März 1980 (BGBI. I, S. 308) zum
Beim Ortsgespräch wird das Thema Starkregen von mehreren Seiten beleuchtet
Ingenieur Armin Binder gibt Tipps für die Vorsorge auf dem eigenen Grundstück.
Aktueller könnte das Thema des Kirchheimer Ortsgesprächs nicht sein: Nur einen Tag später rollten wieder Gewitterzellen über Baden-Württemberg, die teilweise auch heftige Regenfälle, sogar mit Hagel, mit sich brachten. „Starkregen – Informationen, Warnsystem und Tipps zur privaten Vorsorge“: Darüber wurde am Abend in der Gemeindehalle gesprochen. Knapp 40 Interessierte lauschten nicht nur den Ausführungen, sondern nutzten auch die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
„Letzte Woche wurde wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass der Klimawandel längst dramatische Realität ist“, betonte Bürgermeister Uwe Seibold zu Beginn. Lokale Gewitterzellen bringen bis zu 60 Liter Regen pro Stunde, der auf meist völlig ausgetrockneten und damit nicht aufnahmefähigen Boden fällt. Bäche werden zu rauschenden Flüssen, Wassermassen suchen sich unerwartete Bahnen und führen zu Überflutungen. „Wir leben alle in der Hoffnung, dass es an uns vorbei geht, aber diese Hoffnung hatten auch die Nachbargemeinden, und wir kennen alle die dramatischen Bilder aus Walheim von vor zwei Jahren.“
Auch Privatpersonen sind gefordert
In der Wissenschaft heißt es nicht mehr, ob, sondern wann und wie stark ein Ort betroffen ist. Im Gegensatz zu Hochwasser gebe es bei Starkregen nicht die eine Schutzmaßnahme, die alles regelt, sondern es bedarf eines ganzen Bündels kleiner, zentraler und dezentraler Maßnahmen, um die Folgen zu mildern. „Mildern, ein vollständiger Schutz ist nicht möglich“, machte Uwe Seibold deutlich. Daher sei jeder gefordert, Gemeinde und Privatpersonen, seinen Beitrag zum Schutz vor und zum Ableiten von Regenwasser zu leisten.
Starkregengefahrenkarte zeigt potenzielle Gefahr für jedes Grundstück
Die Gemeinde hat dazu vom Ingenieurbüro Winkler und Partner eine Starkregengefahrenkarte erstellen lassen. Online kann jeder Bürger überprüfen, wie gefährdet das eigene Grundstück ist. Dafür wurden drei verschiedene Szenarien berechnet: selten mit 38 Litern Regen pro Stunde, außergewöhnlich mit 49 Litern pro Stunde und extrem mit 128 Litern pro Stunde, dem höchsten jemals gemessenen Wert bei der Katastrophe von Braunsbach 2016. „Auf den Karten können Sie die Überflutungsszenarien sehen, wo welche Tiefe erwartet werden würde und in welcher Fließgeschwindigkeit“, erläuterte Armin Binder vom Ingenieurbüro. Er hat auch einige Tipps zur Vorsorge mitgebracht. Einmal ums Haus rumgehen und sich genau anschauen, welche Zutrittswege das Wasser nutzen könnte. Oft sind es tiefer liegende Bereiche wie Keller, Kanäle und Luftschächte. Letztere etwa können durch einen Aufbau geschützt werden, manche bauen vor ihren Kellertreppen erst ein paar aufsteigende Stufen.
Versicherung ist wichtig
Grundsätzlich sei eine Elementarschädenversicherung wichtig und in dem Zusammenhang auch eine Rückstoßklappe im Keller. „Sinnvoll ist es, im Keller und Untergeschoss keine hochwertigen Dinge oder wassergefährdenden Stoffe zu lagern“, empfahl er. Und es müsse ja nicht alles auf dem Boden stehen, eine Waschmaschine etwa funktioniert auch auf einem Podest. Entscheidend kann im Fall der Fälle auch das richtige Verhalten sein: „Bleiben Sie im Gebäude, gehen Sie nicht in den Keller, schalten Sie, wenn möglich, den Strom ab.“
Vorlaufzeit ist entscheidend
Vorsorge ist wichtig, denn: „Beim klassischen Flusshochwasser haben wir mehrere Stunden Vorlaufzeit, bei Starkregen sind es nur wenige Minuten“, erklärte Uwe Seibold. Daher wurde ein System beschafft, das die Pegelstände in Echtzeit misst. Zum 1. Juli ist es in Betrieb gegangen. Aktuell werden 30 und 60 Zentimeter als neue Grenzwerte genommen. Die Werte werden nach Erfahrungswerten angepasst, denn das Ganze ist ein Lernprozess, sehr individuell in jeder Gemeinde. Die drei Sensoren sind auf der Gemarkung Bönnigheim – an der Radwegbrücke Hohenstein, der Feuerwehr und am Sportgelände - installiert, um etwas mehr Vorlaufzeit zu haben. Gerechnet wird mit einer Vorlaufzeit von ca. 15 Minuten, da sich Starkregen schnell entwickelt. Die Pegelstände werden von den Ultraschallsensoren direkt an die Gemeinde übermittelt. „Der große Vorteil ist das Auslösen der automatischen Alarmierungskette“, erläuterte David Schweiger von Netze BW. Auch die Feuerwehr hat Zugang, und über einen Internet-Link kann jeder die Daten im Blick behalten, sich informieren lassen.
Interessiert prüfen die Zuhörer auf den Karten, wie die Gefahrenlage für ihr eigenes Grundstück aussieht.
Bei vorbeugenden Maßnahmen gut aufgestellt
Christian Scherb, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim, hat als Führungskraft schon mehrere Hochwasser mitgemacht, darunter auch das in Walheim 2024. Daher weiß er: „Wenn wir alarmiert werden, haben wir gerade noch Zeit, unserer Fahrzeuge in Sicherheit zu bringen, für eine Alarmierung der gesamten Bevölkerung wird es nicht reichen.“ Das erschreckte einen Zuhörer, der vor allem auf die älteren Bewohner des alten Ortskerns verwies, die vielleicht nicht durch Apps oder Ähnliches erreicht werden. „Gerade da wäre es schon wichtig“, betonte er. Alles eine Frage des Zeitraums bis zum Eintreffen des Wassers. Wobei Kirchheim bei vorbeugenden Maßnahmen sehr gut aufgestellt sei, da gehe man manchen Schritt mehr als andere Kommunen, betonte Scherb. Vielleicht im kommenden Jahr wolle man zusätzlich für die Bürger eine Sandsackfüllaktion zum Selbstkostenpreis durchführen. Ein Zuhörer fragte, was man als Bürger tun könne, um zu unterstützen. „Gehen Sie nicht in den Keller, damit wir Sie nicht retten müssen.“
Seit 1. September 2022 ist Frau Lisa Birkner bei der Gemeinde tätig. Nach ihrem Einstieg im Bürgerservice hat Frau Birkner die Stelle in der Finanzverwaltung im Bereich Liegenschaften und Bestattungsw
Seit 1. September 2022 ist Frau Lisa Birkner bei der Gemeinde tätig. Nach ihrem Einstieg im Bürgerservice hat Frau Birkner die Stelle in der Finanzverwaltung im Bereich Liegenschaften und Bestattungswesen ab sofort übernommen. Sie erreichen Frau Birkner im Rathaus, OG, Zimmer 13, telefonisch unter 07143/8955-337 und per E-Mail unter liegenschaften@kirchheim-n.de.
Wir wünschen ihr viel Erfolg und Freude bei ihrer neuen Aufgabe.
Seit 1. September 2019 ist Herr Michael Krott bei der Gemeinde tätig. Nach seinem Einstieg im Bauhof übernahm er zum 1. Juni 2026 die alleinige Leitung des Bauhofs. Sie erreichen Herrn Krott telefonis
Seit 1. September 2019 ist Herr Michael Krott bei der Gemeinde tätig. Nach seinem Einstieg im Bauhof übernahm er zum 1. Juni 2026 die alleinige Leitung des Bauhofs. Sie erreichen Herrn Krott telefonisch unter 0173/4383220 und per E-Mail unter michael.krott@kirchheim-n.de.
Wir wünschen ihm für seine verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg und Freude.
Das Landratsamt informiertAufgrund anhaltenden Niedrigwasser hat das Landratsamt Ludwigsburg die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) seit dem 2. Juli 2026 bis auf
Aufgrund anhaltenden Niedrigwasser hat das Landratsamt Ludwigsburg die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) seit dem 2. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Da nach den Wetterprognosen in nächster Zeit nicht davon auszugehen ist, dass sich an der Niedrigwassersituation etwas ändern wird und örtliche Niederschläge teilweise nur einen kurzzeitigen Anstieg der Wasserabflüsse zur Folge haben, hat das Landratsamt Ludwigsburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet sämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern. Die Allgemeinverfügung gilt auch für bestehende Wasserentnahme-Erlaubnisse, die befristet widerrufen werden.
Alle Informationen dazu und Ausnahmen von dieser Regelung finden Sie im Nachrichtenblatt auf unseren gemeinsamen Seiten oder auf der Internetseite Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (https://niz.baden-wuerttemberg.de).