Im Gebiet rund um den Kelterplatz gibt es viele zum Teil leer stehende Scheunen in der zweiten Reihe und nicht genutzte Freiflächen, in der Starengasse auch wertvolle und ortsbildprägende Wohngebäude, wie die Storchenkelter. Jetzt will die Gemeinde im Zuge einer Neuordnung dieses Areals einige Baulücken schließen. Dabei soll es indes hauptsächlich darum gehen, Grund und Boden sorgsam zu hegen und möglichst auf eine weitere Bodenversiegelung zu verzichten. Die vorhandenen Freiflächen sollen nicht alle überbaut werden. Stattdessen schwebt der Gemeinde die Schaffung von öffentlichen Erholungsflächen mit Verweilcharakter vor. Und außerdem soll die Dorfmauer wieder mehr zur Geltung kommen. Am Ende möchte die Gemeinde im Zuge einer innerörtlichen Nachverdichtung natürlich auch neuen Wohnraum schaffen.
Dem Ganzen eine gestalterische Form und den nötigen rechtlich Rahmen geben, soll der Bebauungsplan „Kelterplatz“, den der Gemeinderat per Beschluss bereits im September 2023 einstimmig auf den Weg gebracht hatte. Und damit niemand den Plänen der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung macht, hatte der Gemeinderat im Herbst des vergangenen Jahres neben dem Aufstellungsbeschluss auch einen weiteren Beschluss gefasst, in dem das Plangebiet mit einer Veränderungssperre belegt wird. Außerdem erließ das Gremium damals eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Kelterplatz“.
Das Gebäude in der Starengasse 1 auf dem Grundstück Nr. 120/1 spielt für die Entwicklung im betreffenden Areal eine wichtige Rolle, da die Scheune des Gebäudes die Zufahrt auf deutlich unter 3 Meter einschränkt und damit dem Brandschutz im Wege ist. Um an die Grundstücke im hinteren Bereich des Plangebiets zu gelangen, muss die Scheune weichen. Im Dezember letzten Jahres hatten die Eigentümer dieses Gebäudes mit einem Kaufinteressenten einen Grundstückskaufvertrag über 480.000 Euro abgeschlossen. Davon erfuhr kurz darauf die Gemeinde. Jetzt will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. Im konkreten Fall müssten „die privaten Interessen der Verkäufer und Käufer zurückstehen“, da das öffentliche Interesse am Erwerb des Grundstücks Nr. 120/1 von großem Interesse sei, so lautete die Begründung der Gemeindeverwaltung, die diese am letzten Donnerstag im Gemeinderat in ihrer Beschlussvorlage vorbrachte. Für den Verkäufer entstünde kein finanzieller Nachteil. Das betreffende Grundstück sei ein „Schlüsselgrundstück für die Realisierung der städtebaulichen Ziele“ im Plangebiet. Inzwischen wurden der Verkäufer und der Käufer von der Gemeinde angehört.
Der Gemeinderat teilte die Auffassung und beauftragte letzte Woche die Verwaltung damit, das Vorkaufsrecht im Fall des erfolgten Grundstücksverkaufs vom Dezember auszuüben. Zudem stimmte der Gemeinderat der außerplanmäßigen Ausgabe für das Vorhaben zu und gab grünes Licht für die Aufnahme eines Kredits im Haushaltsplan 2024.
Stadtplaner Ruprecht Neulinger vom Büro Zoll aus Stuttgart, der den Bebauungsplan „Kelterplatz“ erarbeitet, kam in der Ratssitzung nochmals auf die städtebaulichen Ziele zu sprechen. Die „Sicherung der alten Ortslage“ sei „ein Prinzip“, meinte Neulinger. Man wolle bei der Entwicklung des Areals behutsam vorgehen. Der rückwärtige Bereich des Plangebiets könne nicht erschlossen werden, so Neulinger. Dort solle ein öffentlicher Raum mit einem Platz entstehen. Eine Erschließung sei generell nicht über die Gartenstraße, sondern nur über die Herrengasse möglich. Immanuel Schmutz bekannte am Ende, er sei im Fall eines Vorkaufsrechts „grundsätzlich skeptisch“, weil es um die Vorenthaltung von Privateigentum ginge. „Es gibt aber Fälle, wo es trotzdem notwendig ist“, bekannte Schmutz jedoch und stimmte schließlich für den Verwaltungsvorschlag.