Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Aichert Nord“ - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Die Gemeinde beabsichtigt seit einigen Jahren das Gebiet „Aichert“ in Richtung Norden, also nördlich der bestehenden Bebauung mit Anschluss an den Panoramaweg sowie die Lembergerstraße, bzw. östlich des Friedhofs, zu erweitern. Am 28.07.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und des förmlichen Anhörungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 06.08.2020 wurden der Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung in der Zeit vom 14.08.2020 bis einschließlich 30.09.2020 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Alle vorgebrachten Einwendungen wurden dem Gemeinderat zur Prüfung und zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander vorgelegt.
Im Beteiligungsverfahren gingen zwei Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Unterschriftenliste ein. In den Stellungnahmen wurde hauptsächlich Bezug auf die Sicherheit im Verkehrsraum für Kinder hingewiesen. Dies wurde im Rahmen des Rad- und Gehwegs in der Schulstraße berücksichtigt. Des Weiteren wurde Bezug auf den angrenzenden Friedhof genommen. Die Stellungnahmen haben jedoch keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ergaben sich Anregungen, die in Form von Hinweisen und Ergänzungen im Textteil und der Begründung mit aufgenommen wurden. Weder aufgrund der Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange noch aufgrund der Anregungen aus der Öffentlichkeit wurden Änderungen für den Bebauungsplan vorgenommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Aichert Nord“ wurden entsprechend dem Vorschlag der Abwägungstabelle vom 12.02.2021 behandelt. Der im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellte Bebauungsplan „Aichert Nord“ in der Fassung vom 12.02.2021 mit Textteil in der Fassung vom 12.02.2021 der KMB PLAN | WERK | STADT | GMBH wurde nach § 10 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.02.2021 wurden nach §74 LBO i. V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Feldwegsanierung Steigweg Richtung Kirschenanlage; Vorstellung der Bauabschnitte und Kostenberechnung
Bei der letzten Begehung des Bauausschusses in den Feldwegen wurde insbesondere dem Abschnitt zwischen der Weinkanzel und dem Steigweg aufgrund des starken Gefälles und den „Auswaschungen“ eine hohe Priorität beigemessen. Inzwischen konnte mit den Grundstückseigentümern der Weinberge, Flurstücke 1880 und 1888/1, die für eine Feldwegsanierung notwendigen Maßnahmen besprochen und vorbereitet werden. Nach der Sanierung wird der Feldweg in diesem steilen Stück dann wieder innerhalb der ursprünglichen Grundstücksgrenzen liegen. Aufgrund der unterschiedlichen Gefälle und „Auswaschungen“ der Feldwegabschnitte wurde in Absprache mit dem Büro Rauschmaier, Herrn Kipshoven, der ursprünglich angedachte Umfang der Feldwegsanierung in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Der Gemeinderat beschloss das Büro Rauschmaier Ingenieure GmbH mit der Ausschreibung beider Bauabschnitte aufgrund der vorliegenden Planung, ergänzt durch eine Vorlage der Entwässerung, zu beauftragen. Weiter wurde das Büro Rauschmaier Ingenieure GmbH entsprechend der aktualisierten Honorarermittlung vom 11.02.2021 mit den weiteren Leistungsphasen für beide Bauabschnitte inklusive der örtlichen Bauüberwachung beauftragt.
Bericht der Ludwigsburger Energieagentur LEA e.V. – Weiterführung der Mitgliedschaft und Einführung des Klimaschutzpaktes des Landes
In der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2019 ist die Gemeinde der Ludwigsburger Energieagentur (LEA e. V) beigetreten. In der Sitzung wurde neben der Teilnahme am kommunalen Energieeffizienznetzwerk der LEA mit der Laufzeit dieses Projektes von drei Jahren die Mitgliedschaft bei der LEA zunächst auf Probe für zwei Jahre beschlossen. Diese zwei Jahre der „Probezeit“ sind nun abgelaufen. Der Gemeinderat entschied sich für eine Entfristung der Mitgliedschaft. Herr Geschäftsführer Laube gab in der Sitzung einen kurzen Rückblick über die vergangenen zwei Jahr. Dabei berichtete er auch über die angebotenen Energieberatungen, die von den Erligheimer Bürgern sehr gut angenommen werden. Zudem informierte er über die neuesten Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene und über das Klimaschutzgesetz informieren. Auch ging er auf die Einführung des Klimaschutzpaktes des Landes mit den Kommunen ein. Inzwischen sind über 300 Kommunen dem Klimaschutzpakt beigetreten, unter anderen die Gemeinde Kirchheim am Neckar. Die Beschlussfassung hierzu soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
Aufstellung von zwei Imbisswagen, Lerchenbergweg, Flst. 1175, 1176, 1177
Da der Antrag offiziell zurückgezogen wurde, fand keine Beratung im Gemeinderat statt.
Um- und Anbau Doppelhaushälfte, Errichten eines Carports, Mühlstraße 35, Flst. 194/2
Die Bauherren planen den Umbau einer Doppelhaushälfte mit Anbau sowie die Errichtung eines Carports. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aichert I“. Die festgesetzte GRZ von 0,4 darf aufgrund von wasserdurchlässigen Stellplatzbelägen sowie einer Begrünung des Carports bis 0,6 überschritten werden. Die GRZ wird mit insgesamt 186 m² eingehalten. Die Überschreitung des Baufensters durch die Terrasse ist zulässig, da verfahrensfreie Gebäude auch außerhalb des Baufensters möglich sind, wenn sie nicht im Vorgartenbereich errichtet werden sollen. Das Carport kann außerhalb des Baufensters errichtet werden, wenn ausreichend Sichtverhältnisse vorhanden sind. Da die abzubrechende Garage ebenfalls außerhalb des Baufensters genehmigt wurde, ist die Errichtung des Carports unkritisch. Für die geplante Stützmauer in Höhe von 1,75m an der östlichen Grundstücksgrenze ist im Bebauungsplan ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Das Einvernehmen zum Baugesuch wurde erteilt. Der Ausnahme für die Stützmauer wurde zugestimmt.
Neubau eines Einfamilienhauses mit Anbaugarage, Schmerbachweg 10, Flst. 3019/3
Die Bauherren planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Anbaugarage. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schmerbach II – 2.Änderung+ Erweiterung“. Die GRZ von 0,4 wird eingehalten. Die Dachneigung von 28° entspricht genauso wie die Trauf- und Firsthöhe mit 6,20 m bzw. 8,41 m den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Windfang, die Garage und die Terrasse überschreiten das Baufenster. Das Einvernehmen zum Baugesuch wurde erteilt. Den benötigten Befreiungen wurde zugestimmt.
Wohnhausneubau mit Carport, Trollingerweg 2, Flst. 3818
Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohnhauses mit Carport. Hierfür wird eine Befreiung benötigt. Das Dach des Carports kann ausnahmsweise als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. Diese Ausnahme ist im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen. Dachform und Dachneigung des Wohnhauses entspricht den Festsetzungen. Auch die maximale Firsthöhe von 8,00m wird mit einer Höhe von 7,75 m eingehalten. Das Einvernehmen zu dem Baugesuch wurde erteilt. Den benötigten Befreiungen zur Überschreitung des Baufensters durch das Vordach sowie die Terrasse wurde zugestimmt. Der Ausnahme zur Errichtung einer Stützmauer wurde zugestimmt. Ähnliche Befreiungen bzw. Ausnahmen wurden im Plangebiet bereits erteilt.
Bestellung von Frau Susanna Schuster, Kirchheim/N.
Am 30. Juni 2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bönnigheim und den Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim zugestimmt, welche eine gegenseitige „Notvertretung“ der jeweiligen Standesbeamten im Krankheitsfall vorsieht. Grundlage des Vertrages ist, dass jede der beteiligten Gemeinden über mindestens zwei Standesbeamte oder einen vollwertigen Standesbeamten sowie einen Stellvertreter des Standesbeamten („Verhinderungsvertreter“) verfügt. Frau Susanna Schuster wurde vom Gemeinderat, als Standesbeamtin der Gemeinde Kirchheim a. N., als Verhinderungsvertreterin für den Standesamtsbezirk Erligheim ab 1.02.2021 bestellt.
Verschiedenes
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass keine Kinderhaus-Betreuungsgebühren für den Monat Februar eingezogen werden. Die Notbetreuung wird entsprechend der Inanspruchnahme abgerechnet.
Im Kinderhaus werden nun Schnelltests für ErzieherInnen durchgeführt. Frau Vogt hat sich bereit erklärt diese, nach einer Einweisung durch Herrn Dr. Kisch, durchzuführen. Die Tests stammen aus der Notreserve des Landes. Entsprechende Schutzausrüstung wurde durch die Gemeinde beschafft. Die aufgewendeten Kosten, auch für die Arbeitszeit, können beim Land angemeldet werden.
Das Sanierungsprogramm „Ortskern III“ wurde verlängert und aufgestockt. Die bisher bewilligte Zuwendung des Landes in Höhe 1,6 Millionen Euro wurde um 600.00 Euro erhöht. Der Bewilligungszeitraum wurde um 2 Jahre bis zum 30.4.2023 verlängert.
Die Gemeinde erhält einen Zuschuss in Höhe von rund 33.00 Euro aus dem Förderprogramm „Wissenswandel“ für die örtliche Bücherei.
Das Betreute Wohnen um Kleeblatt konnte nun durch Mobile Impfteams geimpft werden. Momentan versucht man dies auch für impfwillige Bewohner des Samuel-Döring-Hauses zu organisieren.
Impftermine für ErzieherInnen und LehrerInnen beginnen ab Samstag, 27.2.21. Auch einige Erzieherinnen des Kinderhauses haben bereits Termine.
Es wurde informiert, dass der Planungsausschuss der Region Stuttgart zusammenkam. Hierbei wurde mitgeteilt, dass das Baugebiet "Aichert Nord" der Gemeinde im Flächennutzungsplan-Verfahren derzeit voll angerechnet wird. Aus Sicht der Region Stuttgart wird nun für den Bereich „Kuhäcker-Habertsau II“ eine gute Begründung für diesen Bedarf benötigt.