Bürgermeister Dautel gab folgenden in nichtöffentlicher Sitzung am 17. Oktober 2025 gefassten Beschluss bekannt: Die Betriebsleitung der Stadtwerke wurde ermächtigt, die Vereinbarung über die Entflechtung des Gasnetzes Bönnigheim abzuschließen.
Einstimmig beschloss das Gremium bei der Projektvorstellung zum Thema Ansiedlung eines Drogeriemarktes an der Meimsheimer Straße: Das Gremium nimmt die Projektvorstellung zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Drogeriemarkt Meimsheimer Straße“ entsprechend dem beigefügten Abgrenzungsplan nach den gesetzlichen Verfahrensvorschriften. Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren fortzuführen. Gemäß § 24 Landesplanungsgesetz ist ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten.
Zum aktuellen Sachstand teilte Bürgermeister Albrecht Dautel mit, der Grunderwerb sei abgeschlossen. Da das Grundstück im Norden ein wenig in den regionalen Grünzug hineinrage, müsse ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden. Für die Umsetzung sei dann erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Projektentwicklerfirma Laye GmbH agiere als Bauherr für die Firma Rossmann. Vermessungsingenieur Matthias Käser skizzierte das geplante Vorhaben an der Meimsheimer Straße neben dem Edeka-Markt in groben Zügen. Demnach soll ein nach Süden ausgerichtetes eingeschossiges Gebäude mit Pultdach entstehen. Die Verkaufsfläche betrage unter 800 Quadratmeter, 32 Parkplätze seien vorgesehen und die Warenanlieferung erfolge nur zwischen 6 und 22 Uhr, mit Rücksicht auf die Anwohner. Von der Meimsheimer Straße soll eine direkte öffentliche Zufahrt entstehen und die Überfahrt zum südlich gelegenen Edeka-Markt geregelt werden. Mit der Markteröffnung sei frühestens im Sommer 2027 zu rechnen.
Das Projekt Neubau Ausrückwache mit Parkplatz für die DLRG, Bachstraße, Teilfläche Flst. 4808 wurde von DLRG-Einsatzleiter Joachim Baum vorgestellt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und erteilte sein einstimmiges Einvernehmen zum Bauantrag. Auch wurde die Anregung des Gremiums aufgenommen, die Außenfassade in Holz auszuführen.
Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Wohngebiet „Barrwiesen“ – 1. Bauabschnitt, Finken- und Meisenweg, Bau- und Ausschreibungsbeschluss, Sanierung Kanal-, Wasserleitungen, Straßen- und Tiefbau, Straßenbeleuchtung beschloss das Gremium: Der vorgelegten Entwurfsplanung Straßenbau – Variante 3, Wasser, Gas, Kanal und Straßenbeleuchtung mit einer Brutto-Gesamtkostenberechnung von 1.445.591 Euro inklusive Nebenkosten wird zugestimmt. Für eine künftige spätere Breitbandversorgung werden von der Stadt Leerrohrverbände zu 13.340 Euro inklusive 15 Prozent Nebenkosten vorab verlegt. Auf dieser Grundlage werden die Tief- und Straßenbauarbeiten sowie das Liefern und Verlegen von Wasser- und Gasleitungsmaterial ausgeschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt insgesamt das Weitere zu veranlassen.
Einstimmig beschloss das Gremium Wassergebührenkalkulation und Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2026:
- Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulationen (Anlage 1 bis 1-3) zu.
- Die Stadt Bönnigheim wählt als Gebührenmaßstab für die Wasserverbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab (Anlage 1).
- Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten, Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
- Der Gemeinderat stimmt den, in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
- Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum 2026 (einjährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahren) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
- Die Erwirtschaftung einer Konzessionsabgabe sowie der für die Anerkennung der Konzessionsabgabe erforderliche Mindesthandelsbilanzgewinn wird durch den Ansatz der kalkulatorischen Verzinsung mit 4 Prozent des Anlagekapitals Sichergestellt.
- Wie im Haushaltskonsolidierungsbeschluss vom 17.10.2025 festgelegt, wird ein zusätzlicher Gewinnaufschlag in Höhe von 2 Prozent des Anlagekapitals beschlossen.
- Auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation wird die Wasserverbrauchsgebühr wie vorgeschlagen am 01.01.2026 geändert.
- Der Satzungsänderung zum 01.01.2026 gem. Anlage 2 wird zugestimmt.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2019 der Abwasserbeseitigung sowie Kalkulation der Abwassergebühren 2026 und Änderung der Abwassersatzung:
- Dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2019 (Anlage 3) für die Schmutzwasserbeseitigung Kanal, das ein auszugleichendes Ergebnis (Kostenüberdeckung) in Höhe von 63.440,87 Euro ausweist, wird zugestimmt.
- Dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2019 (Anlage 3) für die Schmutzwasserbeseitigung Kläranlage, das ein auszugleichendes Ergebnis (Kostenüberdeckung) in Höhe von 62.655,75 Euro ausweist, wird zugestimmt.
- Dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2019 (Anlage 3) für die Niederschlagswasserbeseitigung, das ein auszugleichendes Ergebnis (Kostenunterdeckung) in Höhe von 50.556,36 Euro ausweist, wird zugestimmt.
- Die Ausgleichsverpflichtung für die Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2019 endet mit Ablauf des Jahres 2024. Diese kann jedoch auf freiwilliger Basis weiterhin ausgeglichen werden. Die Kostenüberdeckung werden in die vorliegende Kalkulation auf freiwilliger Basis eingestellt und dadurch zu einem Teil (50 Prozent) ausgeglichen. Die verbleibenden Überdeckungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf freiwilliger Basis ausgeglichen werden. Der Gemeinderat behält sich einen späteren Ausgleich vor.
- Die Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 18.11.2025 (Anlage 2) wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
- Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitrum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.
- Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungen (vgl. Anlage 2 Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt.
- Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit den in der Anlage 2 Ziff. 8 angegebenen Prozentsätzen angesetzt.
- Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit den in der Anlage 2 Ziff. 8 angegebenen Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt.
- Die Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren werden entsprechend der Anlage 2 Ziff. 10 in die Gebührenkalkulation eingestellt und zum Teil ausgeglichen.
- Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr (Kanal) 0,74 Euro/m3, Schmutzwassergebühr (Kläranlage) 2,28 Euro/m3, Schmutzwassergebühr gesamt 3,02 Euro/m3 Schmutzwassergebühr für angeliefertes Schmutzwasser (2fache Höhe der Schmutzwassergebühr Kläranlage) 4,56 Euro/m3 und Niederschlagswassergebühr 0,49 Euro/m3.
- Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 aufgeführte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS).