Einstimmig empfahl das Gremium, dem Gemeinderat für seine Sitzung am 27. September 2024 folgenden Beschluss beim Thema Kläranlage Bönnigheim, Phosphorreduzierung und 4. Reinigungsstufe, Entwurfsplanung incl. Kostenberechnung: Der vorgestellten Entwurfsplanung mit Gesamtherstellungskosten von brutto 7,692 Millionen Euro wird zugestimmt. Für die Maßnahme wird ein Zuwendungsantrag gemäß Wasserförderrichtlinie bis 30.09.2024 sowie ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.
Zum Hintergrund: Die Stadt muss ihre Kläranlage modernisieren, um die Anforderungen zur Phosphatreduzierung mit einer vierten Reinigungsstufe zu erfüllen. Dies verlangt der Gesetzgeber. In einer Machbarkeitsstudie wurde die optimale und wirtschaftlichste Variante von insgesamt sieben ausgearbeiteten Varianten bereits ermittelt. Der Gemeinderat habe sich damals für Variante sieben entschieden, bei der die Phosphorreduzierung durch einen Tuchfilter und die Spurenstoffbehandlung mit Hilfe eines granulierten Aktivkohle Aufstrom-Filters (GAK-Filter) erreicht werden soll. Außerdem war untersucht worden, wie die erforderlichen Komponenten optimal in die bestehende Kläranlage integriert werden können. Bei den sieben Varianten waren auch die Funktionalität, Wartungskosten, Bau- sowie Unterhaltungskosten, Energieverbrauch und Energiegewinnung im Blick gewesen. Dies erläuterte Annika Buchwald von der Süddeutschen Abwassereinigungs-Ingenieur GmbH Ulm, die dem Gremium in der jüngsten Sitzung die mittlerweile gut durchdachte technische Ausarbeitung des Vorhabens präsentierte. Es werde ein Maschinengebäude mit Pumpenkeller, Kompressorraum, EMSR-Raum, Messraum und Labor sowie der Fällmittel-Dosierstation entstehen. Die GAK-Filter bestehen aus drei Filterkammern mit je zwei Filtern, was einen flexiblen und wartungsfreundlichen Betrieb gewährleiste. Das Treppenhaus werde kompakt und somit kostengünstig. Das gesamte Bauwerk werde auf einer gemeinsamen Bodenplatte errichtet. Die Solaranlage, die als Überdachung und der Energiegewinnung diene, werde nach Süden ausgerichtet. Mit einem Medienkanal, der unter dem Mühlbach durchgeführt werden soll und den bestehenden Rohrkanal mit dem Untergeschoss des neuen Maschinengebäudes verbinden werde, sollen die Medien Spülwasser, Brauchwasser, Fällmittel, Trinkwasser und Strom leicht zugänglich verlegt werden. Darüber hinaus solle im neuen Ablauf der Kläranlage als neue amtliche Messung eine magnetisch-induktive Durchflussmessung, eine sogenannte MID-Strecke, angelegt werden. Dabei werde das Ablaufmessbecken im Inneren des Erdgeschosses witterungsunabhängig untergebracht. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 7,7 Millionen Euro. Da mit einer Förderung von 44 bis 46 Prozent zu rechnen sei, müsse die Stadt 4,23 Millionen Euro tragen. Doch dann sei ihre Kläranlage auf modernstem Standard.
Ebenso einstimmig empfahl das Gremium, dem Gemeinderat für seine Sitzung am 27. September 2024 folgenden Beschluss beim Thema Bebauungsplan „Weststadt“ - Prüfung der Anregungen und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und aus der Bürgerschaft werden wie vorgeschlagen und beraten berücksichtigt bzw. aus den dargestellten Gründen nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan „Weststadt“ mit örtlichen Bauvorschriften wird entsprechend der Anlage als erneuter Entwurf beschlossen. Im Textteil soll ergänzt werden, dass Auffüllungen maximal bis zu einer Höhe von 1,25 Meter zulässig sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.
Errichtung einer DHL-Packstation, Kirchheimer Straße 68, Flst. 1807/3, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Befreiung, dass sich die Packstation außerhalt der überbaubaren Grundstücksfläche befindet.
Ersetzen der Hecke durch eine Doppelstab-Mattenzaun mit Sichtschutz, Bachstraße 14/1, Flst. 4794/5, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt die Ausnahme von der Veränderungssperre. Es ist zu beachten, dass die Einfriedung einen Bodenabstand von 0,1 Meter aufweist.
Errichtung einer Dachgaube und Umbau des Dachgeschosses, Im Vogelsang 2, Flst. 1585/11, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag und zur Befreiung, dass sich die zwei Stellplätze im nördlichen Grundstücksbereich
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden.
Neubau eines Carports, Langewiesenweg 14, Flst. 47/2, Hohenstein:
Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.
Umbau und Renovierung des Gebäudes, Kirchstraße 28, Flst. 124 und 124/1, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag und zu den Befreiungen, dass die Firsthöhe überschritten wird, der Einbau von Dachflächenfenstern in der Gaubenebene erfolgt, der Abstand der Dachgauben zu anderen Gebäudeteilen teilweise unterschritten wird und der Abstand der PV-Anlage zum First unterschritten wird mit der Maßgabe, dass dieser Abstand mindestens 0,30 Meter beträgt und der Firstziegel und die oberste Dachziegelreihe optisch erkennbar bleiben.
Neubau einer Fertiggarage und eines Carports, Hinter den Gärten 6, Flst. 139, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.
Neubau Gewerbehalle und Doppelgarage, Nutzungsänderung Verlegung Garten- und Landschaftsbaubetrieb, Industriestraße 15, Flst. 1843/1, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag und zu den Befreiungen, dass sich die zwei Stellplätze im Bereich der Gewerbehalle und die Doppelgarage teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden. Es wird kein Einvernehmen erteilt zum Stellplatz auf der Ostseite, da der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche weniger als 1 Meter beträgt.
Bauvoranfrage: Bebaubarkeit Flst. 180, Rosenstraße, Flst. 180, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss versagt sein Einvernehmen zur Bebaubarkeit.
Umbau des bestehenden Stalls zum Eventraum, Seewiesenstraße, Flst. 272, Hohenstein: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag.
Errichtung einer DHL-Packstation, Burgplatz, Flst. 90/2, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Befreiung, dass sich die Packstation außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Genehmigung nur mit Maßgabe eines Displays zu erteilen. Außerdem soll sie sich vertraglich vorbehalten, die Genehmigung jederzeit kündigen zu können.
Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen, 8 Carports und 2 Stellplätzen, Burgstraße 6, Flst. 504, Bönnigheim: Der Technische Ausschuss erteilt kein Einvernehmen zum Bauantrag und zur Befreiung, dass sich die Carports teilweise und der Müllplatz außerhalb der Baulinie befinden und der Maßgabe, dass der Müllplatz einen Mindestabstand von 0,50 Meter zur westlichen Grundstücksgrenze einhält.
Stadtmauerabschnitt Schmale Gasse 18/20, Gestaltung Freifläche: Dieser Tagesordnungspunkt bleibt ohne Abstimmung.
Einstimmig beschloss das Gremium bei der Fortschreibung des Radwegkonzeptes für den Landkreis Ludwigsburg - Netzplanung Bereich Bönnigheim: Die Radwegeverbindungen sollen durch die Ortsmitte von Bönnigheim (Hauptstraße, Kirchstraße, Michaelsbergstraße) geführt werden und nicht auf die stark befahrenen Straßen L 1107 (Bismarckstraße/Karlstraße) und Burgstraße. Im Rahmen des Ausbaues der K 1632 (Freudental - Cleebronn) soll ein durchgängiger Radweg, getrennt zur Fahrbahn, hergestellt werden.
Die vollständigen Sitzungsunterlagen können im Ratsinformationssystem bei der Sitzung des Technischen Ausschusses am 19. September 2024 unter www.boennigheim.de abgerufen werden.