Die Hauptversammlung der NABU-Ortsgruppe Neckar-Enz fand am 5.2.2026 im „Posthörnle“ in Kirchheim statt. Vorstand Jörg Altmann begrüßte die Teilnehmer und Gäste und stellte die Beschlussfähigkeit der
Die Hauptversammlung der NABU-Ortsgruppe Neckar-Enz fand am 5.2.2026 im „Posthörnle“ in Kirchheim statt. Vorstand Jörg Altmann begrüßte die Teilnehmer und Gäste und stellte die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Zunächst informierte er über die Aktivitäten der Ortsgruppe im vergangenen Jahr. Es wurden 4 naturkundliche Führungen angeboten, die alle gut besucht waren. In Verbindung mit dem Albverein Gemmrigheim fand eine weitere Exkursion auf Gemmrigheimer Markung statt. Zwischen Oktober und März zählten mehrere Mitglieder monatlich Wasservögel an Neckar und Enz. Diese Zählungen werden bundesweit durchgeführt, um den Bestand an Wasservögeln und Wintergästen und deren Wanderungen auf Bundesebene zu ermitteln. Auf der Streuobstwiese in Ottmarsheim wurden im Jahresverlauf mehrere Pflegemaßnahmen sowie der Baumschnitt durchgeführt. Ebenfalls reinigte man die im Kirchheimer Gemeindewald aufgehängten Nistkästen. Einen wichtigen Diskussionspunkt bildeten die Amphibienschutzmaßnahmen zwischen Hohenstein, Hofen und Kirchheim. Martin Brenner und Joachim Ley berichteten über die im Verlauf des vergangenen Frühjahrs aufgetretene und lang anhaltende Trockenheit. Dies führte dazu, dass leider nur wenige junge Salamander überlebt haben, obwohl verschiedene Maßnahmen ergriffen wurden, Quellwasser anzustauen. Auch bei den Erdkröten war die Trockenheit ausschlaggebend für die Einstellung der Wanderung zu den Laichgewässern. Diese liegen hauptsächlich im Umfeld des ehemaligen Steinbruchs bei Hofen. Kassier Dieter Ley berichtete über die Zu- und Abgänge des Kassenbestands. Die einwandfreie Kassenführung bestätigten die Kassenprüfer Thomas Riedel und Martin Brenner. Die danach durchgeführte Entlastung der Vorstandschaft erfolgte einstimmig. Im nun folgenden allgemeinen Teil der Hauptversammlung wurde beschlossen, auch in diesem Jahr wieder die Greifvogelpflegestation in Bad Friedrichshall finanziell zu unterstützen. Ebenfalls ist ein Betrag für das geplante Schwalbenhaus in Besigheim reserviert. Letzter Punkt der Sitzung war die Verabschiedung des Jahresprogramms.
Folgende Veranstaltungen sind für das aktuelle Jahr 2026 geplant
15.2.
8.30 Uhr
Parkplatz ALDI in Besigheim; vogelkundliche Führung am Neckar
Schwerpunkt sind Wasservögel und Wintergäste
28.2.
9.00 Uhr
Pflegeeinsatz auf der Streuobstwiese in Ottmarsheim. Dauer ca. 3 Stunden.
Treffpunkt: 9.00 Uhr am Brunnen in der Ortsmitte von Ottmarsheim für nicht ortskundige Helfer. Ansonsten direkt am „Stückle“
19.4.
8.00 Uhr
An der Sporthalle in Gemmrigheim, vogelkundliche Führung in Zusammenarbeit mit dem Albverein Gemmrigheim
1.5.
7.30 Uhr
Bönnigheim, Parkplatz Kloster Frauenberg, durch die Natur im Frühling
17.5.
7.30 Uhr
Parkplatz der Firma Herzog in Kirchheim, Vögel der Streuobstwiesen
18.10.
9.00 Uhr
Besigheim, Parkplatz auf dem Hörnle, Streuobstwiesen und Wald
19.11.
19.30 Uhr
KVZ Alte Schule in Kirchheim, Vortrag „Tiere der Heimat“
Bitte merken Sie sich diese Termine schon heute vor.
Neben der Veröffentlichung in der regionalen Presse sind auch Flyer mit diesen Terminen an verschiedenen Stellen ausgelegt, beispielsweise auf Informationsständern in den Rathäusern oder den Ortsbüchereien. Bei den Führungen sollten Ferngläser und festes Schuhwerk mitgebracht werden. Dauer jeweils ca. 2,5 Stunden. Die Führungen sind kostenfrei. Über eine Spende freut sich die NABU-Ortsgruppe natürlich. Bitte beachten Sie den aktuellen Termin zur ersten naturkundlichen Führung in Besigheim am kommenden Sonntag. Einzelheiten hierzu siehe oben im Jahresprogramm.
Am 3.2.2026 feierte unser langjähriges Mitglied Rudi Schäuffele seinen achtzigsten Geburtstag. Rudi wurde bereits vor zwei Jahren bei der Jahreshauptversammlung für seine 50-jährige Mitgliedschaft im
Am 3.2.2026 feierte unser langjähriges Mitglied Rudi Schäuffele seinen achtzigsten Geburtstag. Rudi wurde bereits vor zwei Jahren bei der Jahreshauptversammlung für seine 50-jährige Mitgliedschaft im Liederkranz geehrt. Vorstand Herbert Mayer besuchte den Jubilar und überbrachte ihm die besten Wünsche des Vereins sowie ein feines Weinpräsent. Obendrein versprach er ihm ein nachträgliches Ständchen, welches ihm der Männerchor an der diesjährigen Hauptversammlung darbringen wird. Wir wünschen Rudi für die weitere Zukunft alles erdenklich Gute und hoffen, dass er noch recht lange unserem Verein verbunden bleibt.
Freunde des Schwarze‑Jäger‑Biers aufgepasst – die Schwarzen Jäger laden ein Am Samstag, 14. Februar 2026, von 13.00 bis 14.00 Uhr, findet am Lager beim Rathaus in 74391 Erligheim wieder der traditione
Freunde des Schwarze‑Jäger‑Biers aufgepasst – die Schwarzen Jäger laden ein
Am Samstag, 14. Februar 2026, von 13.00 bis 14.00 Uhr, findet am Lager beim Rathaus in 74391 Erligheim wieder der traditionelle Bierverkauf der Schwarzen Jäger statt.
Angeboten werden:
Schwarze‑Jäger‑Bier (0,33 l, Märzen): rötlich‑kupferfarben, vollmundig und röstmalzbetont.
Härtsfelder Radler (0,5 l): erfrischend und geschmackvoll.
Beide Sorten sind nur in ganzen Mehrwegkästen erhältlich.
Hinweis: Es wird ausschließlich Leergut der Härtsfelder Brauerei angenommen.
Die Schwarzen Jäger freuen sich auf zahlreiche Besucher und einen gelungenen Verkaufstag.
Wochenspruch Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. (Lk 18, 31) Sonntag, 15.2. – Estomihi 10.00 Uhr G
20.30 Uhr Atempause‑Hauskreis bei Familie Klepser, Friedhofstr. 48, Tel. 94652
Kasualvertretung
Pfr. Achim Binder ist vom 16.2. bis 22.2.2026 nicht im Dienst.
Die pfarramtliche Vertretung übernimmt: Pfrin. Rebecca Fischer, Tel. 07143/4050315, E‑Mail: pfarramt.boennigheim-2@elkw.de
Sonntag, 08. März 2026, 16 Uhr - Starke Frauen, schöne Wege Samstag, 14. März 2026, 14 Uhr - Kräuterspaziergang in und um Hofen Sonntag, 15. März 2026, 10 Uhr - Kräuterführung mit Alpakas Sonntag, 15.
Das Böllerschießen kann zwar freiheitlich ausgeübt werden, ist aber gesetzlich geregelt. So bedarf eine Veranstaltung mit Böllerschießen zwar keiner behördlichen Genehmigung, es wird jedoch eine Prüfu
Das Böllerschießen kann zwar freiheitlich ausgeübt werden, ist aber gesetzlich geregelt. So bedarf eine Veranstaltung mit Böllerschießen zwar keiner behördlichen Genehmigung, es wird jedoch eine Prüfung von jedem einzelnen Schützen verlangt. Schließlich erfordert die Handhabung von Explosivstoffen einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang von den Böllerschützen. Je mehr Menschen sich über den achtsamen Umgang des Böllerschießens beschäftigen, umso eher kann diese Tradition bewahrt werden. Welche Arten von Böllergeräten gibt es? Es wird grundsätzlich zwischen Handböller, Schaftböller, Standböller und Böllerkanone unterschieden. Alle diese Böllergeräte müssen von einem deutschen Beschussamt in regelmäßigen Abständen beschossen werden, um die Sicherheit der Geräte zu überprüfen. Hierzu wird der Böller/Kanone vom Beschussamt vor Ort live getestet und danach mit einer speziellen Markierung versehen, die auf dem Böller eingeschlagen wird. Nur mit einem gültigen Beschusszeichen darf geböllert werden (also benötigt ein Schütze eine gültige Erlaubnis und einen gültigen Beschuss).
Alle Böllergeräte werden mit Schwarzpulver bzw. Böllerpulver betrieben. Um ebendieses Pulver überhaupt erwerben zu können, muss eine Erlaubnis nach § 27 SprengG (Sprengstoffgesetz) bei der erwerbenden Person vorliegen.
Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein
• keine Vorstrafen
• eine körperliche und psychische Eignung
• ein Alter von mindestens 21 Jahren
• ein Fachkundenachweis (Voraussetzung hierfür ist eine ein Jahr lang gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung) und Bedürfnisnachweis.
Der Fachkundelehrgang dauert zwei Tage und umfasst zehn Lehreinheiten à 45 Minuten. Sie schließt mit einem theoretischen und praktischen Teil ab. Der Fachkundelehrgang beinhaltet folgende Themen:
• Verwendung von Böllerpulver zum Böllern (Handböller, Standböller, Böllerkanone)
• Aufbewahren, Verbringen und Vernichten von Böllerpulver
• Transport, Überlassen und Empfangnahme von Böllerpulver
Nach bestandener Prüfung (Durchführung und Abnahme durch das Regierungspräsidium) erhält der Teilnehmer dann die sogenannte „grüne Erlaubnis“. Diese muss alle 5 Jahre durch die Polizeibehörde des Landkreises verlängert werden. Zusätzlich muss hierzu auch ein Bedürfnis (Notwendigkeit) für eine solche Erlaubnis nachgewiesen bzw. vorgelegt werden.
Dieser Bedürfnis-Nachweis erfolgt hier durch eine Bestätigung unseres Vereines, die ausschließlich an Mitglieder erteilt wird. Beides ist dann von jedem Böllerschützen beim Böllerschießen stets mitzuführen. Da wir immer wieder auf neue Böllerkurse (zur Erlangung der Erlaubnis nach § 27 SprengG) angesprochen werden, planen wir derzeit einen Sachkunde-Lehrgang hierfür. Interessierte melden sich gerne unter folgenden Kontakten: schwarze-jaeger@gmx.de oder Markus Dröse (Böllerbeauftragter), Tel. 07143/22582
Böllergeräte können vorab aus dem Vereinsbestand geliehen werden.
Am Sonntag, 25. Januar 2026, wurde Ida Olivia in Bietigheim-Bissingen geboren, Eltern Jannika und Sascha Schäuffele, wohnhaft in Erligheim. Am Sonntag, 1. Februar 2026, wurde Tessa in Bietigheim-Bissi
Kinder Montag 17.00 – 18.00 Uhr Wiesentalhalle Hohenstein – Kinder bis 9 Jahren Montag 18.00 – 19.00 Uhr Wiesentalhalle Hohenstein – Kinder ab 9 Jahren Mittw