Amtliche Bekanntmachungen

Gemeindeverwaltungsverband Bönnigheim

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in derzeitiger Fassung i.V. mit den §§ 13 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in derzeitiger Fassung sowie § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 24.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

126.800

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-126.800

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

126.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-126.800

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

 

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2 

Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000 EUR
 

§ 3 

Deckung des Aufwands
Die nach § 8 der Verbandssatzung zur Deckung des Aufwands notwendigen Umlagen werden wie folgt festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt
nach § 8 Abs. 1 Pauschalbetrag von 5,01 € je Einwohner
2. im Finanzhaushalt
nach § 8 Abs. 1 wird im Haushaltsjahr 2025 keine Umlage erhoben
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Bönnigheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 14.04.2025, AZ.: L-02/902.51, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 121 Abs. 2 Gemo i.V. mit § 60 Abs. 1 GemO und § 18 GKZ bestätigt.
Der Haushaltsplan ist in der Zeit von 05.05.2025 bis 13.05.2024, je einschließlich, im Rathaus der Stadt Bönnigheim und in den Rathäusern der Gemeinden Erligheim und Kirchheim a.N. öffentlich ausgelegt.
Bönnigheim, den 25.03.2025
Albrecht Dautel
Verbandsvorsitzender