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Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2025 folgende Themen beraten und beschlossen:

Einstimmig nahm das Gremium den Sachstandsbericht und das weitere Vorgehen beim Thema Hochwasserrückhaltebecken im westlichen Stadtgebiet zur Kenntnis und beschloss: Die Erweiterung der Maßnahme um das Hochwasserrückhaltebecken Bönnigheim Ost soll hinsichtlich der Möglichkeit auf Förderung mit dem Landratsamt Ludwigsburg vorbesprochen werden. Die Stadtverwaltung soll bezüglich einer Kostenbeteiligung auf die Gemeinde Kirchheim am Neckar zugehen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt insgesamt das Weitere veranlassen.

Ramona Fode vom Büro SI Beratende Ingenieure GmbH aus Weilheim a.d. Teck erläuterte zum Hintergrund: Um optimalen Hochwasserschutz am Mühlbach zu gewährleisten sei im Jahr 2020 ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept für den Mühlbach erarbeitet worden. Untersucht wurde dabei das Stadtgebiet von Bönnigheim, auch Kirchheim wurde einbezogen. Das Konzept sehe unter anderem drei mögliche Standorte für Hochwasserrückhaltebecken vor: westlich und östlich von Bönnigheim sowie westlich von Kirchheim. Eine detaillierte Entwurfsplanung für das Hochwasserrückhaltebecken Bönnigheim West habe die Verwaltung dem Gremium im Mai 2023 vorgestellt. Das geplante Becken solle bei extremen Hochwasserereignissen bis zu 5.370 Kubikmeter Wasser zurückhalten. Die veranschlagten Baukosten liegen bei rund 1,6 Millionen Euro. Der Gemeinderat habe dem Vorhaben zugestimmt und der Antrag auf Genehmigung wurde im August 2023 beim Landratsamt Ludwigsburg eingereicht . Damals habe die Stadt bei der Finanzplanung mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten gerechnet. Jedoch sei für eine Förderung ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von mindestens eins erforderlich. Eine Untersuchung habe einen Wert von 0,96 unter reinen Wirtschaftlichkeitsaspekten ergeben und 1,26, wenn auch soziale Faktoren berücksichtigt würden. Das Landratsamt Ludwigsburg habe diese Auffassung kritisch geprüft und komme zu einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von nur noch bei 0,80. Demnach sei eine Förderung nach aktueller Lage ausgeschlossen.

Bürgermeister Albrecht Dautel betonte, der Bau ohne Förderung sei für die Stadt nicht finanzierbar. Um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, werde nun geprüft, ob durch eine Erweiterung des Projekts die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden können. Eine wichtige Rolle spiele dabei das geplante Hochwasserrückhaltebecken Bönnigheim Ost. Dieses könnte den Hochwasserschutz erheblich verbessern, insbesondere in Hohenstein, wo bereits bei kleineren Hochwassern Überschwemmungen drohen. Ramona Fode erklärte, eine kombinierte Betrachtung beider Becken solle den Nutzen steigern und die Chancen auf Förderung erhöhen. Hierfür solle eine Entwurfsplanung für das Becken Bönnigheim Ost sowie eine aktualisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung beauftragt werden. Vorab will die Stadt mit der Gemeinde Kirchheim am Neckar eine Kostenbeteiligung klären, da auch sie erheblich vom Bau profitieren würde.

Einstimmig beschloss das Gremium bei der Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen – Erneute Stellungnahme zur zweiten Offenlage: Der Gemeinderat beschließt die in dieser Vorlage ausformulierte erneute Stellungnahme zur Ausweisung weiterer Vorrangflächen. Damit wird im Rahmen der erneuten Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes beantragt, dass der von der Stadt Bönnigheim bereits 2013 vorgeschlagene Bereich „Rotenberg/Saukopf“ (LB-X03), der auch in der vorläufigen regionalen Suchraumkulisse 2022 vom Verband Region Stuttgart dargestellt wurde - als Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Regionalplan bleibt und in die Fortschreibung ebenfalls mit aufgenommen wird. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechende Stellungnahme an den Verband Region Stuttgart abzugeben. Ebenso soll diese Stellungnahme an die Wahlkreisvertreterinnen und -vertreter der Regionalversammlung gehen und um politische Unterstützung für den Erhalt dieser Vorrangfläche gebeten werden.

Bürgermeister Albrecht Dautel sagte, der Verband Region Stuttgart sei in der Teilfortschreibung des Regionalplans bei seiner alten Bewertung geblieben. Jedoch wolle die Stadt das 2015 überlegte Vorranggebiet für die Errichtung eines Windparks beibehalten. Das Gebiet Rotenberg/Großer Saukopf zu erhalten sei ein wichtiger Schritt, um die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu unterstützen. Die Verwaltung werde ihre Stellungnahme dem Verband Region Stuttgart erneut mitteilen. 

Mehrheitlich beschloss das Gremium beim Thema Bebauungsplan „Südliche Burgstraße“, Aufstellungsbeschluss: Für den Bereich in der südlichen Burgstraße wird entsprechend des Abgrenzungsplans vom 18. Juni 2025 der Bebauungsplan „Südliche Burgstraße“ aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verfahrensschritte nach den Vorschriften des Baugesetzbuches einzuleiten und den Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.

Ziel und Zweck der Planung sei es, die städtebauliche Nachverdichtung und Fortentwicklung im Bereich der südlichen Burgstraße zu ordnen, sagte Peter Knoll, Fachbereichsleiter Bauen und Planen. Weitere Einzelheiten dazu können dem Erläuterungsbericht im Ratsinformationssystem entnommen werden.

Ebenso mehrheitlich beschloss das Gremium bei der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplans „Südliche Burgstraße“: Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung der Bauleitplanung die beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplans „Südliche Burgstraße“.

Einstimmig beschloss das Gremium bei der Bauleitplanung Nachbargemeinden, Stadt Brackenheim, Bebauungsplan „Herrenwiesenbach – Erweiterung“: Die Stadt Bönnigheim macht keine Bedenken und Anregungen geltend.

Die vollständigen Unterlagen zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem www.boennigheim.de beim Sitzungstermin des 4. Juli 2025 zu finden.

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