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Wahlbekanntmachungen

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Übermittlung ihrer Daten gemäß § 50 Absatz 5 BMG ein Widerspruchsrecht eingeräumt.

Einwohner der Stadt Bönnigheim, der Gemeinde Kirchheim am Neckar und der Gemeinde Erligheim, die wahlberechtigt für die Landtagswahl am 8. März 2026 sind und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können dies bis zum 30.9.2025 in einer eigenhändig unterschriebenen, formlosen Erklärung an die folgenden Stellen mitteilen:

Stadt Bönnigheim

Kirchheimer Straße 1

74357 Bönnigheim

Gemeinde Kirchheim am Neckar

Hauptstraße 78

74366 Kirchheim am Neckar

Gemeinde Erligheim

Rathausstraße 7

74391 Erligheim

Diese Willenserklärung hat bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das Widerspruchsrecht kann nur umfassend geltend gemacht werden, eine Ausnahme für einzelne Parteien und Wählergruppen ist nicht möglich.

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