Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2025 folgende Themen beraten und beschlossen:
Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Bebauungsplan „Drogeriemarkt Meimsheimer Straße“, Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches: Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Drogeriemarkt Meimsheimer Straße“ wird gemäß beiliegender Abgrenzungskarte vom 1.10.2025 festgelegt.
Die Stadt beschäftige sich seit längerem mit der Ansiedlung eines Drogeriemarktes, sagte Bürgermeister Albrecht Dautel. Bereits im Flächennutzungsplan 2020 bis 2035 wurde dafür eine Fläche von zirka 0,6 Hektar vorgesehen. Sie liege am nördlichen Ortsrand Bönnigheims am Edeka-Markt in der Meimsheimer Straße. Da die Fläche aktuell von der Genehmigung des Flächennutzungsplans ausgenommen sei, da sie noch im regionalen Grünzug liege, sei parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. Das Vorhaben solle im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit einem Projektentwickler realisiert werden. Deshalb müsse der räumliche Geltungsbereich definiert werden. Auf dieser Basis könne das Gremium in einer der nächsten Sitzungen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Drogeriemarkt Meimsheimer Straße fassen.
Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Haushaltskonsolidierungskonzept – Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen: Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 dargestellten Maßnahmen für das Haushaltskonsolidierungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ludwigsburg das Konsolidierungskonzept vorzulegen und alle Maßnahmen zur weiteren Umsetzung einzuleiten. Gleichzeitig formuliert der Gemeinderat die Forderung an das Landratsamt Ludwigsburg, durch eigene Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen den künftigen Anstieg der Kreisumlage zu begrenzen. Die einzelnen Maßnahmen sind in den vollständigen Sitzungsunterlagen in Anlage 1 dargestellt und können dort nachgelesen werden.
Zur Kenntnis nahm das Gremium die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) über die Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2018 bis 2023.
Einstimmig beschloss das Gremium bei der Bauleitplanung Nachbargemeinden Gemeinde Tripsdrill, Bebauungsplan „Erlebnispark und Wildparadies Tripsdrill, Einfädelspuren K2069“: Die Stadt Bönnigheim hat keine Bedenken gegen das Bebauungsplanverfahren. Es wird jedoch auf die bestehende Quellfassung für die Wasserversorgung der Stadt Bönnigheim hingewiesen.
Die vollständigen Sitzungsunterlagen können im Ratsinformationssystem bei der Sitzung am 17. Oktober 2025 abgerufen werden.
- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2025 folgende Themen beraten und beschlossen: