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Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung am 13.11.2025

Bebauungsplan „Flürle“ – 5. Änderung, Entwurfsbeschluss

Um in einem Teilbereich des Bebauungsplans „Flürle“ – 3. Änderung, die die östliche Bebauung der Ringstraße betrifft, Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten erstellen zu können und auch die Dachform eines Flachdachs zu ermöglichen, beschloss der Gemeinderat einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Flürle“ – 5. Änderung mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, siehe „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Klärschlammentsorgungsvertrag mit der Stadt Stuttgart

In der Sitzung ging Herr Hamm von der Stadt Bönnigheim, der mit seinem Team mit der Betriebsleitung der Erligheimer Kläranlage betraut ist, in einer Präsentation auf das Thema Klärschlammentsorgung ein. Aktuell wird der Klärschlamm in Rheinland-Pfalz verbrannt. Aus ökologischen und finanziellen Gründen soll ab 01.01.2026 der Klärschlamm bei der Stadt Stuttgart entsorgt werden. Den Transport übernimmt die Fa. Mayer aus Kirchheim am Neckar. Aufgrund der geringeren Entfernung ist mit einer jährlichen Ersparnis von ca. 5.000 € zu rechnen. Das Gremium stimmte einstimmig für die Annahme des Vertrags mit der Stadt Stuttgart und dem Transportangebot der Fa. Mayer aus Kirchheim am Neckar. 

Beschaffung eines neuen Servers für die Kläranlage 

Der Server der Systemleittechnik der Kläranlage muss altersbedingt ersetzt werden. Der Betriebsleiter Herr Hamm ging in der Sitzung auf die Thematik ein. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Annahme des Angebots der Fa. Modjesch aus Brackenheim in Höhe von 13.356,56 € für die Beschaffung des neuen Servers. 

Kalkulation Entwässerungsgebühren und Wassergebühren 2026 – 2028, Satzungsänderungen

Die Gebühren für die Wasserversorgung wurden wie bei der Entwässerung zuletzt am 12.12.2024 für das Jahr 2025 beschlossen, daher wurden neue Kalkulationen erforderlich, die für die Jahre 2026 – 2028 gelten werden.  In Zusammenarbeit mit der Allevo Kommunalberatung wurden daher die Wassergebühren und Entwässerungsgebühren kalkuliert. Entsprechend den neuen Kalkulationen wurde beschlossen, die Wasser- und Entwässerungsgebühren wie folgt anzupassen: 

Die Entwässerungsgebühren betragen für den Zeitraum 1.1.2026 – 31.12.2027

Schmutzwassergebühr: 3,56 €/m³ 

Niederschlagswassergebühr: 0,51 €/m² 

Die Entwässerungsgebühren betragen für den Zeitraum 1.1.2028 – 31.12.2028

(Die Schmutzwassergebühr wird im Jahr 2028 somit wieder günstiger)

Schmutzwassergebühr: 3,37 €/m³ 

Niederschlagswassergebühr: 0,51 €/m² 

Die Wassergebühren betragen für den Zeitraum 1.1.2026 – 31.12.2028

Wassergebühr: 2,53 €/m³ 

Grundgebühr (Hauswasserzähler Q3 4):   1,68 €/Monat

Grundgebühr (Hauswasserzähler Q3 10): 4,20 €/Monat

Grundgebühr (Hauswasserzähler Q3 16): 6,73 €/Monat

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Entwässerungsgebühren und der notwendigen Satzungsänderung mehrheitlich zu. Ebenfalls stimmte das Gremium für die Änderung der Wassergebühren und der notwendigen Satzungsänderung einstimmig zu. 

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Erligheim

Herr Kämmerer Markus Klein ging in einem Vortrag auf die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Erligheim ein. Auf die ausführliche Präsentation im Ratsinformationssystem und die öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Für eine kommunale Wärmeplanung wurden 2 Angebote angefragt. Es ist vorgesehen, dass die Konzeptionen der Anbietenden in der Gemeinderatssitzung im Dezember oder Januar vorgestellt werden.

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