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Amtliche Bekanntmachungen (Erligheim)

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Erligheim

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. November 2025 den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Erligheim festgestellt.

Der Jahresabschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht und liegt von Montag, 24. November bis einschließlich Mittwoch, 3. Dezember 2025 im Rathaus Erligheim, Rathausstraße 7, Zimmer 04, zur Einsichtnahme aus.

  1. Aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat am 13. November 2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:
   

EUR

1. Ergebnisrechnung

 

1.1 Summe der ordentlichen Erträge

8.529.731

1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen

9.166.861

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-637.130

1.4 Außerordentliche Erträge

33.475

1.5 Außerordentliche Aufwendungen

47.436

1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

-13.961

1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

-651.091

2. Finanzrechnung

 

2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.353.613

2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.273.282

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

80.331

2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

225.294

2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.483.887

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-2.258.593

2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf  (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-2.178.262

2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-2.178.262

2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

268.655

2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

4.764.409

2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-1.909.607

2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

2.854.802

3 Bilanz

 

3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

17.394

3.2 Sachvermögen

27.404.625

3.3 Finanzvermögen

4.247.502

3.4 Abgrenzungsposten

250.813

3.5 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.4)

31.920.334

3.6 Basiskapital

16.405.290

3.7 Rücklagen

5.788.922

3.8 Sonderposten

8.858.949

3.9 Verbindlichkeiten

604.218

3.10 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

262.956

3.11 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.6 bis 3.10)

31.920.334

2.   Soweit sich im Jahresabschluss über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben, erteilt der Gemeinderat dazu die Zustimmung gem. § 84 GemO, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen geschehen ist.

3.  Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben und an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§ 95b GemO).

Erligheim, 13. November 2025

Rainer Schäuffele

Bürgermeister

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