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Sonstiges

Tiergesundheit – Verlängerung Aufstallung von Geflügel/Verlängerung der Allgemeinverfügung gültig seit 16.1.2026

Nachdem im Landkreis Ludwigsburg im November und Dezember 2025 insgesamt 6 verendete Wildvögel (5 Graugänse, 1 Schwan) aufgefunden wurden, die mit dem Virus der Geflügelpest infiziert waren, wird die seit dem 1.12.2025 geltende Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel in einem Streifen von 500 m links und rechts des Neckars sowie auf der Gemarkung Hessigheim, Benningen oder Neckarweihingen im Landkreis Ludwigsburg auch nach dem 15.1.2026 um 4 Wochen bis einschließlich zum 12.2.2026 verlängert. 

Die letzten Nachweise der Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg erfolgten am 23.12.2025 bei 2 Graugänsen, die am Neckarufer verendet gefunden wurden. Es ist davon auszugehen, dass das Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation im Bereich des Neckarufers im Landkreis Ludwigsburg weiterhin zirkuliert. Der Neckarabschnitt im Landkreis Ludwigsburg weist eine hohe Konzentration von Graugänsen und anderen wilden Wasservögeln auf, sodass ein erhöhtes Kontakt- und Kontaminationsrisiko für im Freiland gehaltenes Geflügel in den Bereichen links und rechts des Neckars besteht. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) schätzt weiterhin das Risiko des Eintrags des hochpathogenen Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein. 

Die Verlängerung der Allgemeinverfügung ist seit Freitag, 16.1.2026 gültig. Die betroffenen Flurstücke bzw. Gemarkungen sind weiterhin in einer interaktiven Karte in der Verlängerung der Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg abrufbar unter dem Link: https://experience.arcgis.com/experience/699bcbef5a85453293359e68c9885ca2. 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg zur verlängerten Aufstallung von Geflügel wegen der amtlichen Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) bei Wildvögeln finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Kirchheim am Neckar.

Die Verlängerung der Allgemeinverfügung ist bis einschließlich 12.2.2026 gültig. 

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