Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick über aktuelle Änderungen rund um den HeizungstauschDas Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablös
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick über aktuelle Änderungen rund um den Heizungstausch
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und den Einbau fossiler Heizungen wieder vereinfachen. Da die Nutzung fossiler Brennstoffe ein hohes Kostenrisiko birgt, beispielsweise durch Faktoren wie hohe Kosten und geringe Verfügbarkeit von Biogas und Bioöl, aber auch steigende Netzentgelte und der Rückbau der Verteilnetze für Erdgas, sollen mit der sogenannten „Heizkostenbremse“ Mietende finanziell geschützt werden. Denn diese haben keinen Einfluss auf ihre Heiztechnik. Hierzu wurden am 30. April 2026 erste Informationen veröffentlicht.
Derzeit wird der CO₂-Preis fürs Heizen nach einem Stufenmodell zwischen Mietenden und Vermietenden aufgeteilt. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr zahlt der Vermietende. Nun soll es eine pauschale 50:50-Aufteilung zwischen den Parteien geben – unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Erstmals werden auch die Mehrkosten für klimafreundliche Kraftstoffe wie Biogas- und Öl je zur Hälfte aufgeteilt; dasselbe gilt für die stetig steigenden Gasnetzentgelte.
Die Heizkostenbremse greift erst mit der Reform des GModG; hierzu gibt es noch immer kein konkretes Datum. Ab dem 1.7.2026 sollte aber bereits eine weitreichende Regelung aus dem GEG-Inkrafttreten – in Großstädten dürfen neue Heizungen nur noch mit einem Anteil von mindestens 65 erneuerbarer Energien betrieben werden; da dies im GModG angepasst werden soll, wurde diese 65-Prozent-EE-Regelung vorerst auf den 1.11.2026 verschoben.
Ob vermietet oder selbst bewohnt, egal, wie die politischen Rahmenbedingungen sich ändern, Wärmepumpen stellen langfristig die kostengünstigste Wärmeversorgung dar und steigern den Immobilienwert. Die LEA unterstützt beim Heizungstausch mit einer kostenfreien, telefonischen Beratung. Terminvereinbarungen erfolgen unter 07141/68893-0.
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick rund um die Reform des Energieausweises.Mithilfe des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises können bei Neuvermietung oder Verka
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt einen Überblick rund um die Reform des Energieausweises.
Mithilfe des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises können bei Neuvermietung oder Verkauf zukünftige Energiekosten besser abgeschätzt, aber auch energetische Schwachstellen und Potenziale am Gebäude erkannt werden. In der Medienlandschaft wird derzeit häufig die Aussage getroffen, dass ab Mai 2026 ein neuer Energieausweis gelten wird. Grund dafür ist die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), die das Dokument europaweit vereinheitlichen und digitalisieren möchte.
Aus der Berichterstattung geht häufig nicht klar hervor: Bei der Reform handelt es sich zwar um ein EU-Gesetz, das bis zum 28.5.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, bislang fehlt dieses in Deutschland allerdings; aktuell werden Energieausweise im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geregelt. Bis dieses aktualisiert wurde, gelten für Hausbesitzende in Deutschland auch weiterhin die alten Regelungen. Ab wann die neuen Energieausweise tatsächlich rechtskräftig werden, bleibt vorerst unklar.
Dennoch ist die Reform beschlossen und wird früher oder später in Deutschland umgesetzt. Energieausweise erhalten dann eine neue Bewertungsskala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (energetisch schlechteste 15 Prozent des Gebäudebestands). Zudem werden sie auch bei weiteren Anlässen, wie größeren Renovierungen und Mietvertragsverlängerungen verpflichtend. Zusätzlich müssen Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung Sanierungsfahrpläne und Renovierungsinstrumente einführen, die gezielt die energetisch schlechtesten Gebäude adressieren und strengere Effizienzvorgaben auslösen. Der Energieausweis wird somit zu einem wichtigen, wiederkehrenden Dokument, um den Sanierungsbedarf eines Gebäudes zu erkennen und zu planen.
Bei Interesse an einer Sanierung können Sie jederzeit einen kostenfreien, telefonischen Beratungstermin unter 07141/68893-0 vereinbaren.