Suzuki-Violine – Schnupperkurs Mai 2025 Sie haben noch bis zum 4. Mai die Möglichkeit, Ihr Kind für den Schnupperkurs, bestehend aus 3x 30min Einzelunterricht und 4x 45min Gruppenstunde (mittwochs, 14
Sie haben noch bis zum4. Mai die Möglichkeit, Ihr Kind für den Schnupperkurs, bestehend aus 3x 30min Einzelunterricht und 4x 45min Gruppenstunde (mittwochs, 14./21./28.5./4.6.). – jeweils um 14.15 Uhr anzumelden.
Die sehr erfolgreiche Lehrmethode ermöglicht einen frühen Beginn (ab 3. Lebensjahr) und bezieht das Lernen über Hören, Beobachten und Nachahmen ein. Dies fördert auf besondere Weise die Musikalität, da die Stücke auswendig vorgetragen und erlebt werden. Der Unterricht besteht aus Einzel- und Gruppenstunden. Gemeinsame Konzerte von Klein und Groß sind fester Bestandteil der Suzuki-Methode. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage oder kontaktieren Sie uns bei Fragen bitte per Telefon oder E-Mail.
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Kontakt
Zweckverband Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung, Südstr. 25, 74348 Lauffen am Neckar, Telefon: 07133/4894, Fax: 07133/5664, E-Mail: info@lauffen-musikschule.de, Internet: https://lauffen-musikschule.de
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Musikschule Lauffen a. N. und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 24.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 gemäß §11 Nr.1 der Satzung des Zweckverbandes
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Musikschule Lauffen a. N. und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 24.03.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 gemäß §11 Nr.1 der Satzung des Zweckverbandes i.V. mit § 18 GKZ und § 95b GemO wie folgt festgestellt:
EUR
1
Ergebnisrechnung
1.1
Summe der ordentlichen Erträge
1.523.181,70
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1.523.181,70
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
0,00
1.4
Außerordentliche Erträge
1.598,85
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
-1.598,85
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
0,00
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
0,00
2
Finanzrechnung
2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
1.495.256,48
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-1.529.202,67
2.3
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-33.946,19
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
0,00
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-33.946,19
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.10
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9)
0,00
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-33.946,19
2.12
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
0,00
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
45.336,06
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
(Saldo aus 2.11 und 2.12)
-33.946,19
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
11.389,87
3
Bilanz
3.1
Immaterielles Vermögen
0,00
3.2
Sachvermögen
44.596,10
3.3
Finanzvermögen
32.350,93
3.4
Abgrenzungsposten
0,00
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
76.947,03
3.7
Basiskapital
0,00
3.8
Rücklagen
0,00
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
-44.596,10
3.11
Rückstellungen
0,00
3.12
Verbindlichkeiten
-32.350,93
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
0,00
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
-76.947,03
Lauffen a. N., 24.3.2025
gez. Vogl
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss 2024 wird zusammen mit dem Rechenschaftsbericht von Montag, 5.5. bis Dienstag, 13.5.2025 – jeweils einschließlich – in der Musikschule, Südstraße 25, Lauffen a.N., Schulverwaltung, Zimmer 1.1, während der üblichen Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 15.4.2025 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 24.3.2025 beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 15.4.2025 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 24.3.2025 beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2025 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung wird nachstehend gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan und die Satzung für das Haushaltsjahr 2025 werden ab Montag, 5.5.2025 bis Dienstag, 13.5.2025 (je einschließlich), in der Musikschule, Südstraße 25, Lauffen a.N., Schulverwaltung, Zimmer 1.1 öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung am 24.3.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
1.671.100
1.2
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
-1.671.100
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
0
1.4
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von
0
1.5
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
0
1.6
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.7
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.8
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0
1.9
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
0
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von
1.663.700
2.2
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von
-1.663.700
2.3
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
0
2.4
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
0
2.5
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
0
2.6
Veranschlagter Finanzierungsüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0
2.7
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
0
2.8
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.10
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
0
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
0
Lauffen a. N., 24.4.2024
gez. Vogl
Verbandsvorsitzender
Hinweis gemäß § 4 Gemeindeordnung (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Klavierabend des Neckar-Musikfestivals Am Mittwoch, 30. April 2025, um 19.30 Uhr, gibt der Pianist Thomas Haberlah (Musikhochschule Hannover) im Orchestersaal der Musikschule Lauffen einen besonderen
Am Mittwoch, 30. April 2025, um 19.30 Uhr, gibt der Pianist Thomas Haberlah (Musikhochschule Hannover) im Orchestersaal der Musikschule Lauffen einen besonderen Klavierabend. Mit einem fein abgestimmten Programm entführt er das Publikum in die Klangwelten von Martin Münch, Robert Schumann, Max Meyer-Olbersleben und Frédéric Chopin.
Tickets (9 €) gibt es beim Vorverkauf über Reservix und eine halbe Stunde vor Beginn des Konzerts an der Abendkasse. Inhaber der Piano-Card (50 €/Jahr) sowie LehrerInnen und SchülerInnen der Musikschule genießen freien Eintritt.
Das Konzert im Rahmen des Neckar-Musikfestivals wird organisiert von der Kulturvereinigung piano international e.V. in Zusammenarbeit mit dem ZV Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung.
Suzuki-Violine – Schnupperkurs Mai 2025
Sie haben noch bis zum4. Mai die Möglichkeit, Ihr Kind für den Schnupperkurs, bestehend aus 3x 30 Min. Einzelunterricht und 4x 45 Min. Gruppenstunde (mittwochs 14./21./28.5./4.6. – jeweils um 14.15 Uhr) anzumelden. Den Flyer und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail.
Osterferien
Das Büro ist der Zeit vom 14. bis 25.4.2025 nicht durchgehend besetzt. Wenn Sie in den Ferien Fragen haben, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Zweckverband Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung, Südstraße 25, 74348 Lauffen am Neckar; Telefon: 07133/4894, Fax: 07133/5664, E-Mail: info@lauffen-musikschule.de, Internet: https://lauffen-musikschule.de