I.Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 14.4.2026 die folgende Ha
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 14.4.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
717.800
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
717.800
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
0
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen €
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
691.800
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
630.800
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
61.000
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
350.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-350.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-289.000
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-289.000
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.500.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000 €
§ 5 Umlagen
Der Gesamtbetrag der Umlagen nach § 7 der Verbandssatzung
wird festgesetzt auf 581.400 €
davon
im Ergebnishaushalt
Nach § 7 Absatz 2 der Verbandssatzung
beteiligen sich die Verbandsmitglieder an
der Finanzierung wie folgt:
Erligheim 122 Schüler à 3.726,92 € 454.685 €
Bönnigheim f. Hofen 34 Schüler à 3.726,92 € 126.715 €
im investiven Bereich
Erligheim 122 Schüler à 0,00 € 0 €
Bönnigheim f. Hofen 34 Schüler à 0,00 € 0 €
Erligheim, 14.4.2026
Rainer Schäuffele
Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Ludwigsburg hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 nach § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit mit Erlass vom 28.4.2026, Aktenzeichen L-02/911.42.00029076 bestätigt.
Gleichzeitig wurden nach § 18 GKZ in Verbindung mit § 86 Abs. 4 GemO der durch Kredite zu finanzierende Betrag der Verpflichtungsermächtigungen des Finanzhaushalts mit 1.740.000 € genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 18.5. bis Donnerstag, 28.5.2026 (je einschließlich) im Rathaus Erligheim, Zimmer 04, zur Einsicht öffentlich aus.
Erligheim, 11.5.2026
Rainer Schäuffele
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Erligheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,am Mittwoch, 20. Mai 2026, findet um 19.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Erligheim die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Erligheim-Hofen statt. Si
am Mittwoch, 20. Mai 2026, findet um 19.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Erligheim die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Erligheim-Hofen statt. Sie sind zur Sitzung eingeladen.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Bauliche Erweiterung der Grundschule Erligheim-Hofen: Vorstellung der aktuellen Planungen und der Kostenentwicklung
2. Bauliche Erweiterung der Grundschule Erligheim-Hofen: Vergabe der Architektenleistungen und Fachplanungen sowie Baubeschluss
Am Donnerstag, 30.4.2026 fand unser Sponsorenlauf der Grundschule Erligheim-Hofen auf dem Sportplatz statt. Der Bürgermeister Herr Schäuffele zerschnitt das rote Band und alle 155 Kinder rannten motiv
Am Donnerstag, 30.4.2026 fand unser Sponsorenlauf der Grundschule Erligheim-Hofen auf dem Sportplatz statt. Der Bürgermeister Herr Schäuffele zerschnitt das rote Band und alle 155 Kinder rannten motiviert los. Wenn man mit der Runde fertig war, warteten Lehrerinnen auf uns, die mit einem schwarzen Stift auf unsere Startnummern die Runden draufschrieben. Außerdem waren so viele Zuschauer und Kindergärtner da, die uns zuschauen wollten. Natürlich feuerten uns auch Leute mit Rasseln oder sogar Trommeln an. Ich konnte nach der 10. Runde schon nicht mehr, aber ich habe am Ende dann 19 Runden geschafft. Das verdanke ich den Eltern, die für uns Äpfel, Gurken und Wasser zubereitet haben. Ich habe aber auch sehr viel Spaß gehabt, weil Musik da war und weil meine Freundin Anila mich unterstützte. Als wir hinter der August-Holder-Halle waren, haben uns die kleinen Kinder aus dem Kindergarten die Hand zum Abklatschen ausgestreckt. Schließlich haben wir am Ende, als nur noch eine Minute übrig war, nochmals alles gegeben!
Luisa, Klasse 4a
Am 30. April fand unser Sponsorenlauf der Grundschule Erligheim-Hofen auf dem Sportplatz statt. Er begann um 10.00 Uhr mit dem Aufwärmlied „Sportinator“, das die Klasse 4a vorgemacht hat. Es freute mich, dass alle 155 Grundschüler so motiviert waren. Der Bürgermeister Herr Schäuffele eröffnete den Lauf. Er zerschnitt das Band mit einer Schere. Außerdem hatte jeder Schüler und jede Schülerin eine Startnummer am T-Shirt. Eine Runde war 440 m lang. Zuerst lief man um den großen Sportplatz. Danach musste man den Weg beim Kastanienbaum nehmen, so kam man beim Kindergarten und bei der Sporthalle vorbei und bog dann wieder rechts ab zu den sechs Zählstationen. Dort strichen die Lehrerinnen die gelaufenen Runden auf den Zetteln durch.
Ich fand es gut, dass es eine Essens- und Trinkstation gab. Die Zuschauer feuerten alle an. Ich lief 22 Runden. Es freut mich, dass das erlaufene Geld gespendet wurde. Zum Schluss sahen alle erschöpft aus, aber trotzdem hatte es sehr viel Spaß gemacht. Das war ein schöner, gelungener Sponsorenlauf.