Zur Kenntnis nahm das Gremium die Informationen zur Kindergartenbedarfsplanung. Stellvertretende Fachbereichsleiterin Birgit Papendorf legte die Anmeldungen zum Kita-Jahr 2025/ 2026 dar, die Informationen zur Vergabe der Kita-Plätze von März bis August 2026 sowie den Ausblick auf künftige Kinderzahlen. Demnach wird es nächstes Jahr für 37 von insgesamt 67 angemeldeten Kindern zu Wartezeiten kommen. Ihnen wurde jedoch von September 2026 an ein Platz in der Kita zugesagt. Insgesamt gebe es in der Ganerbenstadt 382 Ü3-Plätze, von denen derzeit nur 372 Plätze aufgrund des Personalmangels im katholischen St. Martin Kindergarten belegt werden können. Man stehe in gutem Austausch mit der Katholischen Kirchenverwaltung, betonte Birgit Papendorf. Um dennoch möglichst viele Plätze anzubieten nutze die Stadt die Möglichkeit – wo möglich -, die Gruppenhöchststärke um zwei Kinder zu überschreiten. Ausbaubedarf in der Krippe, sehe die Stadt derzeit nicht, da im U3-Bereich zuletzt nur 46 von insgesamt 50 Plätzen belegt gewesen seien.
Einstimmig beschloss das Gremium beim Rechtsanspruch Ganztag - Umsetzung unter Berücksichtigung der Ergebnisse zur Bedarfsumfrage. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch Ganztag für die Erstklässler durch das Angebot der Ganztagsschule umgesetzt und durch eine kommunale Schulkindbetreuung ergänzt. Von Seiten der Schulträgerschaft werden im Schuljahr 2026/2027 die Grundzüge der Ganztagsschule nicht verändert.
Bönnigheim habe eine gute Schulkindbetreuung, sagte die Fachbereichsleiterin Alexandra Kindler. Die Stadt biete bereits von Dienstag bis Donnerstag ein Ganztagsangebot an. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 habe die Stadt den tatsächlichen Bedarf bei den Eltern abgefragt. Ziel sei, gemeinsam mit den Schulen ein Angebot zu schaffen, das zu dem passe, was die Familien bräuchten. Die Umfrage habe ergeben, dass 45 Prozent der Familien ein Ganztagsangebot wünschen, rund 50 Prozent hätten - noch oder generell - keinen Bedarf. Demnach werde sich an den Grundzügen der Ganztagsschule vorläufig nichts verändern und das Angebot an den drei Tagen bestehen bleiben. Das Parallelangebot der Kernzeitbetreuung solle nicht weiter ausgebaut werden, da dies der Ganztagsbetreuung in der Schule entgegenstünde. Um den Ganztag für die Kinder verträglich zu gestalten, brauche es ein gutes pädagogisches Konzept. Einige Eltern hatten angeregt, den Schulbeginn für die Erst- und Zweitklässer auf 8 Uhr zu verlegen. Dies zu verwirklichen, brauche mindestens drei Jahre Vorlaufzeit, betonte Bürgermeister Albrecht Dautel. Damit die Raumbelegung reibungslos gewährleistet sei, müssten alle Schularten zur selben Zeit beginnen und die Busfahrzeiten entsprechend darauf abgestimmt werden.
Beim Thema Bedarfsorientierte Betreuung an der Grundschule: Aktueller Stand, Weiterentwicklung nahm der Verwaltungsausschuss die aktuellen Betreuungszahlen zur Kenntnis. Einstimmig beschloss das Gremium: Im Gesamtkontext mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden die Betreuungsblöcke (bzw. -zeiten) in der Schulkindbetreuung wie dargestellt mit der Änderung von 7 Uhr auf 7.25 Uhr zum 1. September 2026 geändert. Die Verwaltung wird beauftragt die Schulkindbetreuung bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.
In der bedarfsorientierten Betreuung gebe es nach wie vor Angebote für die Ergänzung des Ganztags und der Regelschule, sagte Fachbereichsleiterin Alexandra Kindler. Eingeteilt in verschiedene Blöcke decken sie die Erfordernisse der Eltern weitgehend ab. Lediglich der Block G3 von 15.35 bis 17 Uhr von Dienstag bis Donnerstag sei nicht zustande gekommen, da weniger als zehn Kinder angemeldet wurden. Bei Block K, der Betreuungszeiten vor Schulbeginn ermöglicht, wird der Beginn um 7.00 Uhr auf Anregung des Gremiums beibehalten, sodass das derzeitige Betreuungsangebot von 7.00 bis 8.25 Uhr auch im neuen Schuljahr 2026 beibehalten wird.
Einstimmig beschloss das Gremium beim Thema Erhöhung der Elternentgelte für Essen in der Schulmensa und den Kindertageseinrichtungen: Der Erhöhung des Eigenanteils am Essenspreis in der Schulmensa auf 5,00 Euro für Schülerinnen und Schüler und 6,40 Euro für Erwachsene wird zugestimmt. Die Erhöhung gilt ab 1. Januar 2026. Der Erhöhung des Eigenanteils am Essenspreis in den Kindertageseinrichtungen auf 4,30 Euro wird zugestimmt. Die Erhöhung gilt ab 1. Januar 2026. Die Preise entsprechen einer Kostendeckung von rund 35 Prozent, sagte Alexandra Kindler
Zur Kenntnis nahm das Gremium beim Thema Familienzentrum: Bericht über die Nutzungsfrequenz und Angebote in den Räumlichkeiten Foyer Krippe, Neukircher Straße und Veranstaltungsraum FaZ, Telemannstraße. Zudem beschloss das Gremium einstimmig die Anpassung der Benutzungsordnung und Anlage zur Benutzungsordnung sowie die Erhöhung der Benutzungsentgelte. Antje Dinter, Leiterin des Familienzentrums, legte dem Gremium die Nutzungsfrequenz und Angebote des Hauses dar und betonte, das Familienzentrum vernetze die Bereiche Bildung, Betreuung, Beratung und Begegnung. Es stelle einen Knotenpunkt im neuen Netzwerk dar, das Familien berate und informiere. Derzeit baue das Familienzentrum weitere Kooperationen mit verschiedenen Akteuren aus dem Bildungs- und Sozialbereich auf. Auch werde die Teilnahme am Stärke-Programm des Landes geprüft, um Familien in besonderen Lebenssituationen zu stärken. Ob privat oder von Kursanbietern, die Raumnutzung erfreue sich großer Beliebtheit und zeige den hohen Bedarf für die Aktivitäten des Familienzentrums als offener Begegnungsort für die Bürgerschaft. Für fortlaufende Beratungen von Familien, die Bedarf dafür hätten, sei Antje Dinter zwar qualifiziert, doch könne sie wegen Personalmangels derzeit lediglich Erstgespräche führen und die Hilfesuchenden dann an externe Beratungsstellen weiterverweisen, meinte die Gesamtleiterin der städtischen Kindertageseinrichtungen, Simone Wagner.
Fürs Bekanntmachen der Angebote nutze das Familienzentrum das Amtsblatt, die Homepage, Instagram oder auch die Kita-Info-App, informierte Antje Dinter weiter. Das Interesse der Eltern am Online-Bildungsangebot sei aufgrund der Alltagsbelastungen insgesamt gering. Dagegen erfreuten sich offene, niederschwellige Angebote wie der neue monatliche Hallo-Baby-Treff oder das alljährliche Vorlesen von Geschichten unterm Weihnachtsbaum großer Nachfrage. Deshalb sei das Ziel, diese offenen Angebote weiter auszubauen. Zahlreiche Angebote fürs nächste Jahr stehen bereits fest auf dem Programm. Die aktualisierte Benutzungsordnung sowie die Anhebung der Kosten bei Anmietung sind im Ratsinformationssystem abrufbar.
Einstimmig gab das Gremium seine Zustimmung zum Vorgehen der Verwaltung bei der Schuldigitalisierung 2025 – Strategische Weiterentwicklung und Rahmenverträge. Somit habe der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Bönnigheimer Schulen einen guten Standard erreicht, betonte Bürgermeister Albrecht Dautel.
Zur Kenntnis nahm das Gremium die Information zur Beratungsstelle Migration / Flucht: Berichterstattung bis 30. September 2025. Nachdem das Vertragsverhältnis von der Beratungsstelle Migration und Flucht, die mit Personal der AWO Ludwigsburg gGmbH ausgestattet war, auf Ende September gekündigt worden war, hatte die AWO dem Gremium den Abschlussbericht dargelegt. Er ist im Ratsinformationssystem hinterlegt. Fachbereichsleiterin Alexandra Kindler betonte, jede Initiative, die über ein institutionelles Angebot hinaus gehe, sei wertvoll. Sie hoffe, dass sich die Ehrenamtlichen weiterhin engagieren und auch neue Ehrenamtliche sich einbringen.
Die vollständigen Unterlagen zur Sitzung sind im Ratsinformationssystem www.boennigheim.de beim Sitzungstermin des 6. November 2025 zu finden.