Planung Neubau Bauhof, Vorstellung Planungsstand
Mit dem geplanten Neubau des Bauhofs beschäftigte sich der Gemeinderat zuletzt in der Sitzung am 19.10.2023. Auf Basis der damaligen Beratungen wurde das Architekturbüro fps aus Besigheim mit der weiteren Planung (bis zur Genehmigungsplanung) beauftragt. Der aktuelle Planungsstand wurde in der Sitzung von Herrn Architekt Feyerabend vorgestellt. Auf die Anlagen (Flächenberechnung, Grundrisse, Schnitte und Ansichten) wurde verwiesen. Im Flächennutzungsplan 2020 – 2035 ist das Gebiet als „Sondergebiet Bauhof“ ausgewiesen, daraus ist ein konkreter Bebauungsplan zu entwickeln, der die Planungen für den Bauhof
entsprechend berücksichtigt. Hiermit soll das Büro KMB, Ludwigsburg, beauftragt werden. Der Gemeinderat stimmte einstimmig den Planungen zu. Außerdem wurde einstimmig das Büro KMB mit der Erstellung eines Bebauungsplans beauftragt.
Wohngebiet „Kleines Flürle“ – Konzept zur Verkehrberuhigung
Nachdem von Anwohnerinnen und Anwohnern des Wohngebiets „Kleines Flürle“ am 06.02.2024 eine Unterschriftenliste zum Zweck der dortigen Verkehrsberuhigung einging, hat die Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Gesetzlich geregelt ist der verkehrsberuhigte Bereich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter Zeichen 325.1 und 325.2 sowie in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Grundsätzlich ist das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 45 Abs. 1b Satz 2 StVO erforderlich. Die Entscheidung über die Anordnung zur Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs
setzt voraus, dass der Bereich von der Kommune überplant wird. Wesentliche Bedingungen zur Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß der VwV-StVO, der RASt 06, der VwV IM-StVO sowie der ständigen Rechtsprechung sind die folgenden:
- Es ist eine besondere städtebauliche Gestaltung bzw. Umgestaltung des Straßenraums zur Unterscheidung des verkehrsberuhigten Bereichs von den Straßen einer angrenzenden Tempo 30-Zone oder anderen Straßen notwendig. In der Regel wird ein Ausbau für die ganze Straße erforderlich sein. Es gilt zu beachten, dass den Belangen anderen Verkehrs (z. B. des Straßenunterhaltungsdienstes wie Räum- und Streufahrzeuge) Rechnung getragen wird. Auch charakteristische Elemente für eine Nutzung der Fahrbahn als Spiel- und Aufenthaltsfläche sind vorzuhalten. Dazu sind die Verkehrsarten zu mischen, das heißt, dass das Separationsprinzip aufgehoben wird und die Straße so gestaltet wird, dass Fahrzeuge nur noch sehr langsam fahren können.
- Es sollten geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen vorgesehen werden, die den Kraftfahrer möglichst im ganzen Geltungsbereich die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit vermitteln.
- Die Zeichen 325.1 und 325.2 dürfen nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. Es gilt zu berücksichtigen, dass innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden darf. Ausgenommen hiervon ist das Ein- oder Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen dann durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann, gekennzeichnet werden. Darüber hinaus sind weitere Beschilderungen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht zulässig.
Das vorliegende Konzept weist die erforderlichen Veränderungen aus. Die Verkehrsbehörde hat bereits eine Stellungnahme sowie einen Gegenvorschlag vorgelegt. Dieser weist deutlich weniger Stellplätze auf als die Ausarbeitung der Verwaltung. Daher ist es wichtig mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ins Gespräch zu gehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Konzept zur Verkehrsberuhigung im Wohngebiet „Im kleinen Flürle“ weiter zu verfolgen und die Anwohnerinnen und Anwohner zum Konzept mit einzubeziehen und eine entsprechende Anwohnerbeteiligung zu etablieren.
Neubau Einfamilienhaus mit Tiefgarage
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Aichert I – Erweiterung und Zusammenfassung. Die festgesetzte Grundflächenzahl wird mit einer in Anspruch genommenen Fläche von 359 m² eingehalten. Die maximale Anzahl der Wohneinheiten ist ebenfalls gem. dem Bebauungsplan eingehalten.
Die Errichtung des Flachdachs entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans. In dem für das Grundstück betreffenden Planeinschrieb liegt keine Festsetzung zur Dachform vor. Dennoch wurde ein Antrag auf Abweichungen und Befreiungen gestellt, mit der Begründung, dass sich der Baukörper in Bezug auf das Volumen besser einfügt und niedriger ist als mit Satteldach. Ferner liegt die Zustimmung der Nachbarn, Im Aichert 41 vor. Die Flachdächer werden laut den Plänen extensiv begrünt. Das Bauvorhaben befindet sich bis auf die „Mülleinhausung“ innerhalb der Baugrenze. Bei dieser handelt es sich allerdings um ein geringfügiges Bauteil im Zusammenhang mit der Treppe zur Erschließung der Anleiterfläche. Auch für die Entrauchung der Tiefgarage wird eine Befreiung bzgl. der überbaubaren Grundstücksfläche beantragt. Da diese Entrauchung technisch erforderlich ist und nicht anders möglich, kann diese minimale Überschreitung nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde genehmigt werden.
Die Erschließung ist gem. Bebauungsplan grundsätzlich nur von „oben“ (Straße „Im Aichert“) möglich. Daher ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Erligheim und dem Bauherrn zu treffen, damit die Erschließung auch von „unten“ (Friedhofsstraße) ermöglicht werden kann. Diese privatrechtliche Vereinbarung ist Bestandteil der Baugenehmigung und wird auch hinsichtlich der Neugestaltung der Friedhofstreppe Regelungen enthalten. Die geforderten Stellplätze von 1,5 pro Wohneinheit sind ausreichend vorgesehen. Das Baugesuch weist 5 Stellplätze auf.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig, dem Bauvorhaben zu. Der Befreiung hinsichtlich des Flachdachs wird zugestimmt. Den beiden Befreiungen hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche wurde ebenfalls zugestimmt.
Verschiedenes
Bürgermeister Schäuffele berichtete über die Gemeinsame Erklärung des Landesbündnisses „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“. Diesem Bündnis trat auch der Gemeinderat der Gemeinde Erligheim einstimmig mit dem Zusatz bei, dass sowohl Linksextremismus als auch Rechtsextremismus entschieden entgegengetreten wird.
Bekanntgaben, Fragen und Anregungen
Bautätigkeiten:
Es wurde über verschiedene Bautätigkeiten berichtet:
- Sanierung der Wasserleitung in der Industriestraße: Beginn Anfang/ Mitte April im Tulpenweg. Die Anwohner werden von der Firma Schütt informiert.
- Verlegung Mittelspannungskabel durch die NetzeBW in der Seestraße und Ensbachstraße.
- Ertüchtigung der Trafostation am Schmerbachweg.
Tag der offenen Kitas:
Am 13. April werden die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Erligheim für die Öffentlichkeit geöffnet sein.
Haushaltserlass:
Der Haushaltsplan der Gemeinde Erligheim wurde genehmigt.
Kämmerer Klein gab diesen bekannt und verwies auch auf die Vermerke der Rechtsaufsichtsbehörde.