Flächennutzungsplan 2020 - 2035

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsbandes Bönnigheim hat am 27.06.2023 die Wirksamkeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 - 2025 in der Fassung vom 05.05.2023 beschlossen. 

 

Der Wirksamkeitsbeschluss ist der abschließende Beschluss über das Planverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 - 2035. Der beschlossene Flächennutzungsplan ist anschließend dem Landratsamt Ludwigsburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan 2020 - 2035 wirksam.

Unterlagen zum Wirksamkeitsbeschluss