Lärmschutzplanung

Lärmaktionsplanung der Stufe 4

Bürgerbeteiligung Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung der Stadt Bönnigheim ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, also der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie von Verbänden und Organisationen. Aus diesem Grund werden die Inhalte des Entwurfs zum Lärmaktionsplan, der vom Gemeinderat zuletzt in öffentlicher Sitzung am 07. Mai 2026 diskutiert wurde, von Dienstag, 26. Mai 2026 bis 03.07.2026 zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Bönnigheim, Kirchheimer Straße 1, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Die Anregungen der Öffentlichkeit werden im Rahmen der Bürgerbeteiligung gesammelt. Die Anregungen sollen bis Mittwoch, 10. Juli 2026 bei der Stadtverwaltung in schriftlicher Form eingegangen sein. Die Anregungen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger werden geprüft und abgewogen, ob diese in den Lärmaktionsplan einfließen können. Nach dem Beschluss des Gemeinderats über den Lärmaktionsplan werden die vorgeschlagenen Maßnahmen mit der Straßenverkehrsbehörde und den Baulastträgern abgestimmt und über eine Umsetzung verhandelt. Baulastträger für die L1107 und die L1106 ist das Land Baden-Württemberg,

für die K1679 ist das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Das heißt, die Stadt Bönnigheim kann nicht selbst bestimmen, welche Maßnahmen dort durchgeführt werden. 

Lärmaktionsplanung der 3. Stufe

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 25.07.2019 in öffentlicher Sitzung final über die Lärmaktionsplanung der 3. Stufe beraten und beschlossen. Der Gemeinderat beschäftigte sich intensiv mit den Anregungen aus Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange und fasste die Entscheidung, den Lärmaktionsplan wie vorgestellt zu beschließen. Hier kann der Lärmaktionsplan und die Arbeitsvorlage zum Thema eingesehen werden.

 

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, die notwendigen Schritte für die Umsetzung der Lärmaktionsplanung in die Wege zu leiten.